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PStG-Kommentar: Aus der Praxis für die Praxis

Die Weichen für die Zukunft des Kommentars zum Personenstandsrecht „Kutscher/Wildpert“ sind gestellt: Nebst Thomas Wildpert und Norbert Kutscher wird dessen Tochter Hanna Kutscher das Autorenteam mit ihrer Expertise bereichern.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
03. Februar 2025

Den Berufsalltag im Bereich des Personenstandsrechts und Fremdenrechts kennt Norbert Kutscher aus unterschiedlichsten Blickwinkeln. „Zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn habe ich als Polizist in Wien gearbeitet“, erzählt er.

Später wurde er für das Innenministerium tätig, zunächst in der allgemeinen Rechtsabteilung, später im Fremdenrecht. Die publizistische Frucht dieser Tätigkeit ist unter anderem ein Leitfaden zum „Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht“, der 2010 unter Beteiligung der Co-Autor:innen Tamara Völker und Wilhelm Witt in zweiter Auflage bei MANZ erschien. 


Zentrale Rolle beim ZPR

Nicht mehr wegzudenken in Österreich ist heute das Zentrale Personenstandsregister (ZPR). Eingeführt wurde dieses öffentliche Register, mit dem Personenstandsdaten in einem Informationsverbundsystem verarbeitet werden, im November 2014. Eine wesentliche Rolle bei der rechtlichen Umsetzung spielte Norbert Kutscher. Die Voraussetzungen für das ZPR schaffte das Personenstandsgesetz (PStG 2013), das Ende 2012 beschlossen wurde.

Kutscher: „Jetzt sind alle glücklich damit, aber damals stieß das Projekt auf heftigen Widerstand von vielen Seiten.“ Schließlich löste das neue Regelwerk einen alten Rechtsbestand ab, der seit einem Dreivierteljahrhundert im Wesentlichen gleichgeblieben war.


Stabübergabe beim PStG-Kommentar

Bis 2012 wurde das MANZ-Loseblattwerk zum Personenstandsrecht maßgeblich von Ulrike Michel mitverfasst. Nach dem Ausscheiden der ehemaligen BMI-Abteilungsleiterin (Abteilung III/2) trat Kutscher an den Verlag heran. „Meine Ideen für eine Fortführung fielen dort sofort auf fruchtbaren Boden“, erinnert er sich.

In der Folge machte er sich auf die Suche nach Gleichgesinnten und wurde in Thomas Wildpert fündig. Wildpert hatte bereits regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert und war als beratender Experte in die Legistikarbeiten zum PStG 2013 eingebunden. Dementsprechend war es für den Fachgebietsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eine mehr als reizvolle Herausforderung, das heimische Standardwerk gemeinsam mit Kutscher weiterzuführen.

„Unter Standesbeamtinnen und -beamten sowie Namensreferentinnen und -referenten gilt der PStG-Kommentar als der bestimmende Arbeitsbehelf.“
THOMAS WILDPERT, AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG

Ob Print oder Online

„Gerade bei den Standesbeamtinnen und -beamten, aber auch beispielsweise bei den Namensreferentinnen und -referenten der Bezirksverwaltungsbehörden gilt der PStG-Kommentar traditionell als der bestimmende Arbeitsbehelf“, erklärt Wildpert. „Darüber hinaus bemerken wir immer wieder, dass er auch von Familienrechtlern geschätzt wird, weil er den Bogen von den formellrechtlichen Bestimmungen des PStG zu den materiell-rechtlichen Normen des Familienrechts spannt.“ 

Erfahrungsgemäß nutzen Standesbeamt:innen vor allem das gedruckte Werk. „Rechtsanwaltskanzleien, Universitäten und größere Organisationen dürften hingegen eher die Onlineausgabe bevorzugen.“ MANZ stellt sämtliche Inhalte in beiden Medienformaten bereit.


Wenig Philosophie, hoher Praxisbezug

Im Jahresabstand erfolgen Nachlieferungen bzw Aktualisierungen. Mit der 33. Ergänzungslieferung vom November 2024 steht der Kommentar nun bei 1.616 Seiten. „Jedes Jahr schreiben wir zwischen 150 und 300 Seiten neu.“

Das Werk beginnt mit den für Personenstandsangelegenheiten relevanten Auszügen aus der Verfassung, der Datenschutz-Grundverordnung und dem EU-Recht. Ausführlich kommentiert werden das Personenstandsgesetz und die aktuellen Verordnungen dazu. „Wenig Philosophie, hoher Praxisbezug“ gibt Kutscher als Motto aus.

„Klärungsbedarf gibt es weiterhin bei der Frage, wie Fremde, die ohne Dokumente ins Land kommen, registriert werden sollen.“
NORBERT KUTSCHER, EHEMALS BMI

Inklusive AbAG 2023

„Neben unserer eigentlichen Kernmaterie erläutern wir auch die gemeindebezogenen Regelungen des Staatsbürgerschaftsrechts und widmen beinahe die Hälfte des Werkes dem Familienrecht, zumal in unserem Bereich die Grenzen zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht häufig verschwimmen“, so Wildpert. Dementsprechend war die letzte Lieferung vom Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 geprägt, mit dem auch eine VfGH-Entscheidung zum dritten Geschlecht umgesetzt wurde. 

Weitere Schwerpunkte der 33. Lieferung: die Änderungen im IPR-Gesetz, Adelsaufhebungsgesetz, Namensänderungsgesetz und Gebührengesetz sowie Änderungen in der Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit. Auch das Personenstandsgesetz selbst wurde novelliert. „Im Fall von subsidiär Schutzberechtigten liegt die Zuständigkeit für Personenstandseintragungen damit nun bei den Standesämtern.“

Als Kenner der Materie sieht Kutscher bei der Namenseintragung von Fremden noch Möglichkeiten einer Harmonisierung. „Mitunter kommt es immer noch vor, dass Personen unter zwei unterschiedlichen Namensvarianten eingetragen werden. Klärungsbedarf gibt es auch bei der Frage, wie Fremde, die ohne Dokumente ins Land kommen, registriert werden sollen.“


Nachfolgeregelung

Mit 2025 wird aus dem Autorenduo ein Trio: Hanna Kutscher steigt beim PStG-Kommentar ein, der damit auch weiterhin ein „Kutscher/Wildpert“ bleibt. Die studierte Juristin war als Rechtsanwältin tätig, ehe sie 2023 ihre Position als Senior Expert Compliance bei den ÖBB antrat.

Ein Fixpunkt im Kalender der MANZ Rechtsakademie sind Seminare zum Personenstandsrecht, die alljährlich im November stattfinden. Bei den eintägigen Veranstaltungen werden Kutscher und Wildpert auch 2025 wieder in Salzburg, Linz, Graz und Klagenfurt kompakt und praxisorientiert zum Personenstandsrecht informieren.

Bearbeitete und gekürzte Fassung der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Mehr zum Thema erfahren Sie in der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Den Kommentar zum Personenstandsrecht können Sie im MANZ Webshop bestellen. Zu den PStG-Seminaren der Autoren Norbert Kutscher und Thomas Wildpert können Sie sich demnächst auf der Website der MANZ Rechtsakademie anmelden.

RECHTaktuell 06/2024