Verwaltungsgericht Wien: Wow mit webERV
„Elektronischer Rechtsverkehr ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten“, so Dieter Kolonovits, der Präsident des VGW. Seit September 2024 ist das Verwaltungsgericht Wien Teil des ERV. MANZ wurde als Vermittlungsstelle gewählt.

Der Startschuss für das ERV-Projekt des Verwaltungsgerichts Wiens erfolgte vor gut zwei Jahren. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein entsprechendes Gesetz im Wiener Landtag erlassen. Seitdem ist viel passiert. „Gemeinsam mit unseren Partner:innen haben wir echte Pionierarbeit geleistet“, erzählt VGW-Präsident Dieter Kolonovits.
Mehrere beteiligte Parteien waren an einen Tisch zu bringen. Darunter die IT-Abteilung der Stadt Wien (MA 01 – Wien Digital), Aktenverwaltungssoftware-Anbieter ACE und die künftige Übermittlungsstelle im Elektronischen Rechtsverkehr.
„Wir sind eine von wenigen zertifizierten ERV-Übermittlungsstellen in Österreich – und das seit 2012.“
THOMAS KAUDERER, MANZ
ERV-Übermittlungsstellen: MANZ überzeugte
Bei der Suche nach einer Übermittlungsstelle fiel die Wahl rasch auf MANZ. „Wir sind eine von fünf zertifizierten ERV-Übermittlungsstellen in Österreich – und das nun bereits seit 2012“, sagt MANZ-Projektleiter und -Produktmanager Thomas Kauderer.
Groß sei das Know-how bei der Einbindung von Fremdapplikationen. Auch mit ERV an Verwaltungsgerichten hat der Verlag Erfahrung. „Von den neun Verwaltungsgerichten in Österreich nutzen mit dem VGW nun sechs MANZ als Übermittlungsstelle.“
ERV: Fabasoft, Jura und mehr
Komplex werden diese Projekte nicht zuletzt, da die Verwaltungsgerichte jeweils unterschiedliche Software-Tools für die Aktenverwaltung nutzen. Um das volle Potenzial des Elektronischen Rechtsverkehrs auszuschöpfen, braucht es medienbruchfreie Lösungen.
In Wien wurde der ERV daher in die Jura-Software der Firma ACE eingebunden. Gute Nachrichten hat Kauderer auch für jene, die Fabasoft verwenden. „Fabasoft ist seit Kurzem erfolgreich zertifiziert. Alle, die damit arbeiten, können künftig am Elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.“
Echtbetrieb nach Testphase
Die Testphase am Verwaltungsgericht Wien wurde nach Abschluss der Vorarbeiten und Zertifizierungen im Sommer 2024 gestartet. „Wir erhielten sehr positive Rückmeldungen“, so Kolonovits. „Die Technik im Hintergrund funktioniert in höchstem Maße reibungslos.“
Nach einer dreimonatigen Testphase wurde mit der VGW-ERV-Verordnung, die am 1. September 2024 in Kraft trat, der Echtbetrieb aufgenommen. Kolonovits: „Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, die Vorteile in mehrfacher Hinsicht bringt.“ Im Sinne der Bürger:innen ist das Verwaltungsgericht Wien damit sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, erreichbar. Fristen bleiben dadurch gewahrt.
„Der Elektronische Rechtsverkehr gewährleistet Effizienz, Komfort und Rechtssicherheit.“
DIETER KOLONOVITS, VGW
Zeit und Kosten sparen
Bei Anwält:innen, die den ERV vor den ordentlichen Gerichten schon sehr lange verwenden, sorgt die Neuerung nicht nur für mehr Komfort, sondern auch für Effizienz, da man sich beispielsweise den Postweg erspart. Der in der Verordnung angeführte Anspruch einer „einfachen und sparsamen Verwaltung“ wird auch am VGW selbst erfüllt.
Da am Verwaltungsgericht Wien in sehr vielen Verfahren Anwält:innen als Rechtsvertreter:innen beteiligt sind, sind diese nun sehr schnell und effizient über den ERV im Rahmen der Direktzustellung erreichbar. Es wird auch sofort eine rechtsgültige Bestätigung der Zustellung übermittelt und muss nicht auf einen Rückschein in Papierform gewartet werden.
Rechtssichere Einbringung
„Für einen Qualitätssprung im Rechtsverkehr sorgt nicht zuletzt die rechtssichere Einbringung“, meint Kolonovits.
Eine Rückmeldung aus der Richterschaft wird noch aufgegriffen: „Der Wunsch nach einem ausdruckbaren Rückschein für die Dokumentation des Aktes durch die Kanzlei wurde an uns herangetragen.“
e-Zustellung als zusätzliches Angebot
Die Zustellung auch an jene Gerichte, die unmittelbar via Bundesrechenzentrum Teil des Elektronischen Rechtsverkehrs sind, wie etwa der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, erfolgt über eine eigene MANZ-Applikation. Ein weiteres Plus laut MANZ-Produktmanager Kauderer: „Das VGW kann über uns auf ein Verzeichnis der Anschriftencodes aller ERV-Teilnehmenden zurückgreifen – praktische Suchfunktion inklusive.“
Zusätzlich bleibt aber der elektronische Zustelldienst aufrecht, für all jene Personen und Behörden, die nicht am ERV teilnehmen. Personen, die auch nicht bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet sind, wird weiterhin in Papierform zugestellt.
Bearbeiteter und stark gekürzter Auszug aus der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell. Die Vorteile des Elektronischen Rechtsverkehrs erfahren Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Mehr über ERV-Lösungen von MANZ lesen Sie auf der Website.