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Exekutionsdaten
Exekutionsdaten werden vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) als kostenpflichtige Online-Abfrage angeboten und ermöglichen einem eingeschränkten Nutzerkreis den Abruf dieser. MANZ bietet das Register als Verrechnungstelle über die MANZ InfoDienste an.
Exekutionsdaten Abfrage
Ein Rechtsanwalt oder Notar darf pro Kalendertag nicht mehr als 25 Abfragen tätigen. Dies wird Verrechnungstellenübergreifend vom BMVRDJ kontrolliert. Eine Abfrage umfasst:
Natürliche Personen
Familienname, Vorname und zusätzlich muss entweder eine Postleitzahl oder ein Geburtsdatum angegeben werden.
Als Begründung müssen folgende Felder angegeben werden:
- Vor- und Familienname oder Firma des Gläubigers
- Adresse des Gläubigers
- Exekutionstitel oder Tatsachen, auf die sich die Forderung begründet
- Höhe der Forderung
- Grund für Zweifel an der Bonität
Juristische Person / eingetragene/r Einzelunternehmer/in
Firmenbezeichnung und zusätzlich muss entweder eine Postleitzahl oder Firmenbuch-Nr. / Vereinsregister-Nr. / GISA-Zahl angegeben werden.
Als Begründung müssen folgende Felder angegeben werden:
- Vor- und Familienname oder Firma des Gläubigers
- Adresse des Gläubigers
- Exekutionstitel oder Tatsachen, auf die sich die Forderung begründet
- Höhe der Forderung
- Grund für Zweifel an der Bonität
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