Elektronischer Rechtsverkehr
webERV Software
Überblick
Erfassen und Versenden
Mit „Drag und Drop“ sowie intuitiven Online-Formularen erfassen Sie innerhalb kürzester Zeit Anträge und Schriftsätze und übermitteln diese per ERV fristgerecht an die jeweiligen Gerichte. Die elektronische Bestätigung der Einbringung eines Schriftsatzes per ERV ist der Übermittlung per „eingeschriebenen Brief“ rechtlich gleichgestellt.
Posteingang auf allen Geräten
Erledigungen der Gerichte werden in Ihr ERV Postfach elektronisch zugestellt. Auf Ihr ERV-Postfach können Sie jederzeit entweder auf Ihrem Desktop-PC oder Ihren mobilen Geräten (Tablet, Handy) zugreifen und in zugestellte Schriftstücke der Gerichte einsehen. Die Daten werden dabei immer verschlüsselt übertragen.
Elektronische Zustellung
Mit 1.1.2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft getreten. Seither müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung von Nachrichten ermöglichen. Gleichzeitig wurden Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein.
In Ihr ERV-Postfach werden behördliche Nachrichten rund um die Uhr garantiert und sicher zugestellt bzw. können auch Sie an diese rechtssicher Nachrichten versenden.
Vorteile

Datenübertragung

Fehlerprüfung

fristgerecht

Drag & Drop
hochladen

Direktzustellung
§ 112 ZPO

mit Behörden (eZustellung)
§ 1a E-GovG
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