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Whistleblowing

Unser anonymer MANZ-Whistleblowing-Meldekanal ermöglicht Mitarbeiter:innen sowie sämtlichen anderen zur Hinweisgebung im Sinne des § 2 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) berechtigten Personen (Externe, wie beispielsweise Lieferanten, etc.) in Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, Verletzungen von Vorschriften in folgenden Bereichen durch einen anonymen Hinweis zu melden:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen
  • Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit Amtsmissbrauch nach §§ 302 bis 309 StGB