Whistleblowing
Unser anonymer MANZ-Whistleblowing-Meldekanal ermöglicht Mitarbeiter:innen sowie sämtlichen anderen zur Hinweisgebung im Sinne des § 2 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) berechtigten Personen (Externe, wie beispielsweise Lieferanten, etc.) in Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, Verletzungen von Vorschriften in folgenden Bereichen durch einen anonymen Hinweis zu melden:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen
- Finanzprodukte und Finanzmärkte
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit Amtsmissbrauch nach §§ 302 bis 309 StGB