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Wahlrecht des Bundes: Standardwerk zum Superwahljahr

Rechtzeitig zur Europawahl 2024 erschien die MANZ-Sonderausgabe „Wahlrecht des Bundes“. Zur Buchpräsentation fiel die „Wahl“ auf den Festsaal des Palais Modena.

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Robert Stein, Mathias Vogl
© BM.I
Wahlrecht des Bundes
Robert Stein und Mathias Vogl zählen zu den Herausgebern der MANZ-­Sonderausgabe
Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
30. Juli 2024

Die Österreicher:innen haben 2024 besonders oft die Wahl: Im Herbst stehen Nationalratswahlen sowie Landtagswahlen in Vorarlberg und der Steiermark an. Bereits geschlagen sind die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Salzburg und Innsbruck sowie die Wahlen zum Europäischen Parlament.

Wenige Tage vor Letzteren wurde die druckfrische MANZ-Sonderausgabe „Wahlrecht des Bundes“ der Herausgeber Mathias Vogl, Robert Stein, Gregor Wenda und Bernhard Brait im Bundesministerium für Inneres präsentiert. „Als Veranstaltungsort diente jener Festsaal des Palais Modena, der seitens der Bundeswahlbehörde auch am Wahltag genützt wird und sozusagen jahrzehntelange ,Wahlrechtsgeschichte‘ atmet“, so Co-Herausgeber Wenda.

„Präsentiert wurde das Werk in jenem BMI-Festsaal, der seitens der Bundeswahlbehörde am Wahltag genützt wird.“

GREGOR WENDA, BMI

Von NRWO bis EuWO

Das an diesem ehrwürdigen Ort vorgestellte Werk kommentiert alle Rechtsgrundlagen der wichtigsten Wahlen des Bundes in einem Werk – von der NRWO über EuWO und BPräsG bis zum VoBeG. Entsprechend sehnsüchtig wurde die Neuauflage bereits von den Praktiker:innen erwartet, so das mehrfache Feedback der zahlreichen Gäste aus Wissenschaft, Behörden, Gerichten und anderen mit den Wahlen verbundenen Institutionen wie der Österreichischen Post oder dem Auslandsösterreicher-Weltbund.

Besonders ehrenvolle Worte fand Gerhart Holzinger in seiner Einleitung. Der ehemalige VfGH-Präsident ist selbst ein profunder „Wahlrechtler“ und war lange Zeit ständiger Referent für Wahlrecht am Verfassungsgerichtshof.

mmmanager Markus Schrom und Lektorin Katharina Weiß. „Einmal habe ich Georg Karasek telefonisch erwischt, als er auf den Kanarischen Inseln urlaubte“, erzählte Schrom in seiner Dankesrede. „Sogar dort hatte er das Manuskript mit.“

Bearbeiteter Beitrag aus der Printausgabe der Zeitschrift RECHTaktuell – hier im ePaper nachzulesen. Die Sonderausgabe „Wahlrecht des Bundes“ können Sie im MANZ-Webshop bestellen.

RECHTaktuell 04/2024