Knackig & kompetent: der Kommentar zur BauO Wien
Bei SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch ist Rechtsanwalt und Partner Philipp Pallitsch auf öffentliches Baurecht, Raumplanungsrecht, Baubewilligungsverfahren sowie Bauvertragsrecht und Vergaberecht spezialisiert. Er sieht erste Anzeichen für ein vorsichtiges Anfahren der Baukonjunktur.
„Die Goldgräberstimmung der vergangenen Jahre mag vorbei sein, der Bedarf nach Wohnraum ist jedoch nach wie vor gegeben.“ Nach einer Phase der Marktbereinigung trage die Senkung des Leitzinssatzes dazu bei, dass die Arbeit wieder aufgenommen wird.
Detektivarbeit der Baupolizei Wien
Mit der Umsetzung der jüngsten Novelle der Bauordnung wiederum hat Gerhard Cech, Leiter der Magistratsabteilung MA 37 – Baupolizei der Stadt Wien, alle Hände voll zu tun. Mit 1. Juli 2024 wurde das Verbot der touristischen Vermietung in Wohnzonen auf alle Wohnungen im Wiener Stadtgebiet ausgeweitet. Die Regelung adressiert vor allem Vermietungsplattformen wie AirBnB.
Auf den Plattformen finden sich diese Wohnungen oftmals ohne Adressangabe. Die Tätigkeit der Baupolizei hat daher mitunter detektivischen Charakter. Cech: „In der Folge geht es darum, rasch zu strafen, was in den Kompetenzbereich der mit Baurecht betrauten Magistratsabteilung 64 fällt.“
Altbauschutz in der Wiener Bauordnung
Verschärft wurde mit der 2023 beschlossenen Novelle der Wiener Bauordnung der Altbauschutz. Nicht mehr die wirtschaftliche Abbruchreife, sondern das aktuelle Erscheinungsbild eines Gebäudes rechtfertigt einen etwaigen Abriss. Historische Merkmale bleiben auch dann relevant, wenn sie nur mehr in Grundzügen vorhanden sind.
Hinzu kommen neue Regelungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen, zu Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sowie zur Erdwärme. Die Wiener Bauordnung richtet sich damit auf die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union aus.
BauO-Novelle 2023 als Initialzündung
Spätestens mit der BauO-Novelle 2023 war es daher an der Zeit, den Kurzkommentar von Reinhold Moritz „Bauordnung für Wien“ zu überarbeiten. Dessen sechste Auflage stammte aus dem Jahr 2019. „Zufällig hatten Gerhard Cech und ich zeitgleich dieselbe Idee. Der Verlag hat uns zusammengeführt“, erinnert sich Pallitsch. Eine optimale Kombination: „Gerhard Cech sieht die Bauordnung von der Behördenseite, ich von der anwaltlichen Seite.“
Durch die gemeinsame Arbeit wurde das Mammutprojekt einer Neuauflage bewältigbar. Das Motto dabei war „Halbe-Halbe“: „Wir haben die Paragrafen und Abschnitte untereinander aufgeteilt“, schildert Cech.
Handbuch Wirtschaftsrecht
Mit dem brandneuen Werk „Das große Handbuch Wirtschaftsrecht. Recht und Praxis im Unternehmen“ hat sich die VUJ bereits selbst ein Geschenk gemacht. Mehr als 60 Autor:innen aus der unternehmerischen und anwaltlichen Praxis befassen sich darin mit 29 Rechtsgebieten. Präsentiert wurde das Handbuch in der Wiener Eventlocation cowerk.
„Die Grundidee haben Max Kindler und ich bereits bei der Vereinsgründung reflektiert“, erinnert sich Balog. Aus dem Handbuch für Unternehmensjurist:innen wurde schließlich „Das große Handbuch Wirtschaftsrecht“, das sich an alle richtet, die beruflich mit dem Wirtschaftsrecht zu tun haben.
Von IP-Recht bis Insolvenzrecht
Unter der Ägide der vier Herausgeber:innen Martin Kollar, Martin Pichler, Sophie Martinetz und Andreas Balog wurde ein 1.300 Seiten starkes Werk geschaffen, dessen Themenspektrum von Gesellschaftsrecht, Unternehmensfinanzierung und M&A über IP-Recht und Compliance bis hin zu Vergabe- und Insolvenzrecht reicht und das sowohl Neueinsteiger:innen als auch erfahrene Rechtsanwender:innen bei der Lösung juristischer Fragen unterstützt.
Balog: „Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Rechtsgebiete mit besonderem Fokus auf die Rolle der Rechtsabteilung im Unternehmen. Darüber hinaus werden organisatorische und interdisziplinäre Aspekte wie Legal Tech, Human Resources, Litigation-PR und Vertragsverhandlungen abgedeckt.“ Enthalten sind beispielsweise auch Checklisten, Muster, Abbildungen, Tipps und Hinweise für die Praxis.
Unverzichtbar für die Praxis
Wichtig war den Autoren, trotz der Aktualisierungen und Erweiterungen die Positionierung als Kurzkommentar beizubehalten. „Was die ,Bauordnung für Wien‘ ausmacht, ist ihre Kompaktheit“, so der MA-37-Chef. „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können den Kommentar bequem in der Aktentasche zur Verhandlung mitnehmen.“ Beliebt ist dieser auch bei Richter:innen, etwa am Verwaltungsgericht, bei Architekt:innen sowie bei Sachbearbeiter:innen der MA 37.
„Letztlich handelt es sich um ein Werk, das bei keinem:keiner, der:die mit der Wiener Bauordnung befasst ist, fehlen darf“, ergänzt Pallitsch. „In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich auf meinem Schreibtisch immer alle Kommentare zur jeweiligen Bauordnung offen liegen. Wenn ich zur Verhandlung gehe, nehme ich nur den kompaktesten mit.“
Print & online
Für die siebte Auflage unter neuer Autorenschaft waren drei Novellen und die Judikatur einzuarbeiten. Der Umfang wuchs daher um rund 100 Seiten – von zuletzt 790 Seiten. „Die gute Grundstruktur des Moritz-Kommentars haben wir beibehalten und nur da und dort sanft revidiert.“ So finden sich die Fußnoten nun als Randnotiz auf der betreffenden Seite.
Nach dem Gesetzestext und dem Verweis auf die jeweilige Fassung gehen die Autoren sofort in medias res. Die Gesetzesmaterialien wie auch die Rechtsprechung sind in die Kommentierung eingearbeitet. Pallitsch: „Das Ergebnis sollte kurz und knackig zu lesen sein.“
Aktualisierungen erfolgen künftig online. „Wir wollen dies in Zukunft bei jeder Gesetzesnovelle rasch umsetzen. Die Onlinevariante hat auch den Vorteil, dass sich Änderungen hervorheben lassen.“ Neue Entwicklungen scheinen Pallitsch zumal bei der derzeitigen Regelung des Altbauschutzes nicht ausgeschlossen. „Diese wird aus verfassungsrechtlichen Gründen angefochten werden.“
Bearbeiteter und stark gekürzter Auszug der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Warum seine Arbeit als Rechtsanwalt ausgerechnet in der Bauflaute mehr wird, erzählt Philipp Pallitsch im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Den Kurzkommentar „Bauordnung für Wien“ können Sie im MANZ-Webshop bestellen.