ÖNORM B 2110 im Paradies: Baurecht unter Palmen
Viel Zeit investierte Autor Georg Karasek in die 4. Auflage seines Kommentars zur ÖNORM B 2110. Das Manuskript reiste sogar mit zu den Kanarischen Inseln, wie bei der Buchpräsentation zu erfahren war.

Vorgestellt wurde die 4. Auflage des Kommentars zur ÖNORM B 2110 Ende April 2024 in den Räumlichkeiten der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte am Wiener Fleischmarkt. Dem Anlass entsprechend fanden sich unter den geladenen Gästen nicht nur Jurist:innen und Freund:innen des Autors Georg Karasek, sondern auch zahlreiche Vertreter:innen der Baubranche.
Kurzweilig und humorvoll fiel die Buchvorstellung durch Wolfgang Hussian aus. Der Leiter der Rechtsabteilung der Porr AG ging dabei auch auf die inhaltlichen Schwerpunkte der 4. Auflage ein. „Schon bei der Buchpräsentation der ersten Auflage hat Universitätsprofessor Heinz Krejci gemeint, das Buch sei so dick, dass es von allein steht“, erinnerte sich Hussian. Seitdem ist der Umfang nochmals deutlich angewachsen – auf rund 1.400 Seiten in der vierten Auflage.
„Sogar auf den Kanarischen Inseln hatte Georg Karasek das Manuskript zum ÖNORM-Kommentar mit.“
MARKUS SCHROM, MANZ VERLAG
ÖNORM B 2110: Kommentar in 4. Auflage
Verfasst wird dieses Mammutwerk seit nunmehr zwei Jahrzehnten von einem einzigen Autor. In die Neuauflage, die aufgrund der Online-Aufbereitung der Inhalte sowie durch die Änderungen bei der Norm selbst besonders arbeitsintensiv ausfiel, investierte Karasek während der letzten beiden Jahre den überwiegenden Teil seiner Freizeit.
Seitens des Verlags vor Ort: Programmmanager Markus Schrom und Lektorin Katharina Weiß. „Einmal habe ich Georg Karasek telefonisch erwischt, als er auf den Kanarischen Inseln urlaubte“, erzählte Schrom in seiner Dankesrede. „Sogar dort hatte er das Manuskript mit.“
Bearbeiteter Beitrag aus der Printausgabe der Zeitschrift RECHTaktuell – hier im ePaper nachzulesen. Die 4. Auflage des Kommentars zur ÖNORM B 2110 können Sie im MANZ-Webshop bestellen.