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IT-Recht & Wirtschaftsstrafrecht: Noch mehr ecolex

Seit Ende 2023 bereichern Beatrice Blümel und Heidemarie Paulitsch die ecolex-Redaktion. Mit dem Bereich New Technologies & Digitalisierung sowie dem Wirtschaftsstrafrecht betreuen sie zwei brandneue Rubriken.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
29. Januar 2024

Anfang 2021 übernahm KWR-Partner Thomas Rabl das Steuer bei der ecolex, dem Zeitschriften-Flaggschiff für Wirtschaftsrecht aus dem MANZ Verlag. Die Redaktion wuchs nach und nach auf zuletzt elf Personen inklusive Chefredaktion. Die jüngsten Neuzugänge brachten dabei gleich zusätzliche Themenbereiche in die ecolex ein.

„Ich möchte Informationen mit Mehrwert praxisnah aufbereiten – auch für jene, die nicht täglich mit Wirtschaftsstrafrecht zu tun haben.“
HEIDEMARIE PAULITSCH, PAULITSCH LAW

Von Baukartell bis Teichtmeister-Urteil

Neu ist die Behandlung des Wirtschaftsstrafrechts, wofür mit Heidemarie Paulitsch (Paulitsch Law) eine ausgewiesene Spezialistin gewonnen werden konnte. „Ich werde meine Erfahrungen aus der Praxis in die Zeitschrift einbringen“, so Paulitsch. Für die Oktobernummer 2023 schrieb Paulitsch über Hausdurchsuchungen im Baukartellverfahren. Im Dezember wiederum fand sich in der ecolex ein Beitrag zum Milderungsgrund durch mediale Berichterstattung (anlässlich des Teichtmeister-Prozesses).

Paulitsch: „Ich möchte Leserinnen und Lesern einen Mehrwert bieten und die Beiträge möglichst praxisnah aufbereiten, gerade auch für jene, die nicht täglich mit Wirtschaftsstrafrecht zu tun haben.“ Schwer fasslich für die Allgemeinheit ist der Bereich, weil viele Verfahren (insbesondere das Strafprozessrecht betreffend) über die Ebene der Oberlandesgerichte nicht hinausgelangen und nicht veröffentlicht werden.


Themenschwerpunkt zum KorrStrÄG 2023

Für die April-Ausgabe befindet sich ein Themenschwerpunkt zur Korruptionsbekämpfung in Vorbereitung. Mit 1. September des Jahres 2023 trat das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 in Kraft, mit dem Ziel, Lücken in den einschlägigen Gesetzen zu schließen und neue Bedrohungslagen im Strafrecht abzubilden.

Die potenzielle Leserschaft fasst Paulitsch weit: „Die ecolex wird über den Kreis der Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter hinaus gelesen. So hat mir sogar einer meiner Mandanten, der die Rechtsabteilung eines Industrieunternehmens leitet, zum Eintritt in die Redaktion gratuliert.“


Vom Bawag-Prozess zur Ibiza-Affäre

Ihr Interesse fürs Wirtschaftsstrafrecht entdeckte Paulitsch vor fast zwei Jahrzehnten. „Als der Bawag-Prozess begann, war das etwas völlig Neues.“ Seitdem ist ein deutlicher Anstieg an Verfahren mit Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht festzustellen. „Es wird sehr viel angezeigt und auch sehr viel in den Medien publiziert. Allein die Ibiza-Causa zieht gut ein Dutzend Ablegerverfahren nach sich.“

Nach Stationen bei Soyer, Wolf Theiss sowie bei Schönherr, wo sie den Bereich „Compliance & White Collar Crime“ und ein Beratungsteam im osteuropäischen Raum aufbaute, machte sich Paulitsch im Jahr 2016 selbständig. Mit ihrer Boutique-Kanzlei hat sie sich ganz auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.


Expertin für die DSM-Richtlinie

Aus dem wissenschaftlichen Bereich kommt Beatrice Blümel, die sowohl an der Universität Wien als auch an der Sigmund Freud PrivatUniversität lehrte. Ihre Leidenschaft für das wissenschaftliche Arbeiten entdeckte sie in ihrer Zeit als Universitätsassistentin prae doc bei Universitätsprofessor Christian Rabl.

Während ihrer Zeit als Universitätsassistentin war sie auch im Evidenzbüro des OGH tätig, danach wechselte sie ins Justizministerium. „Im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft konnte ich bei den Verhandlungen zur DSM-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und zur Online-SatCab-Richtlinie teilnehmen.“

Ihre Konzipientenzeit absolvierte Blümel bei Herbst Kinsky, wo sie verstärkt IT- und Datenschutzthemen sowie Softwarerecht behandelte – „eben jene Bereiche, die ich nun bei KWR betreuen und ausbauen darf“.

„In der Rechtsberatungsbranche spricht man von Überregulierung im IT- und Datenschutzsektor auf EU-Ebene.“
BEATRICE BLÜMEL, KWR

EU-Goldstandard: AI Act und NIS 2

An Themen für die ecolex herrscht kein Mangel, vieles kommt zurzeit aus der EU und ist in der Folge von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Mit dem AI Act etwa wurde jüngst das umfangreichste KI-Gesetzeswerk der Welt beschlossen.

Zum Digital Services Act wurde nach Ablauf der Begutachtungsfrist auch das DSA-Begleitgesetz veröffentlicht. Einen entsprechenden Schwerpunkt plant Blümel für die März-Ausgabe 2024. In Kraft treten der Data Act und der Data Governance Act, beide EU-Regularien werden daher in der ecolex behandelt. Selbiges gilt für die NIS-2-Richtlinie, die hierzulande bis Oktober 2024 umgesetzt werden muss. „Und auch beim Cyber Resilience Act sieht es bezüglich einer Einigung im Trilogverfahren gut aus“, weiß Blümel.

Spätestens seit der DSGVO ist der IT- und Datenschutzsektor stark EU-dominiert. „Man möchte die globalen Goldstandards setzen.“ Das kann man auch kritisch sehen. „In der Rechtsberatungsbranche spricht man von Überregulierung. Wie sich die zahlreichen Regularien zueinander verhalten, ist zum Teil unklar, da Widersprüche bestehen und es scheint, als ob keine ausreichende Abstimmung vorgenommen wurde“, so die Expertin für IT-Recht. Umso wichtiger ist eine Fachzeitschrift, die all dies aufarbeitet und einordnet.

Stark gekürzte Version der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Welche Pläne Chefredakteur Thomas Rabl fürs „ecolex-Universum“ hat (von Seminar bis Podcast), lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (auch als ePaper verfügbar). Im MANZ-Webshop können Sie die Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ecolex abonnieren.

RECHTaktuell 01/2024