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Coverstory

FlexKapGG: Der Kommentar zum Jahrhundertereignis

Als „Jahrhundertereignis“ bezeichnen Keyvan, Katharina und Rahim Rastegar das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft. Rechtzeitig zum Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 erscheint ihr Kommentar dazu in Buchform.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
29. Januar 2024

Nach 117 Jahren wird Österreich um eine neue Rechtsform reicher: die Flexible Kapitalgesellschaft, auch Flexible Company und kurz „FlexKapG“ oder „FlexCo“ genannt. Ursprünglich primär für die Start-up-Szene und Familienunternehmen gedacht, sehen viele in der neuen Rechtsform einen echten Game-Changer, der das österreichische Gesellschaftsrecht aufmischt.

Kaum jemand könnte dies wohl besser beurteilen als Keyvan Rastegar. War der Gründer des Wiener Büros der internationalen Kanzlei RPCK Rastegar Panchal doch einer der Treiber bei der Schaffung der neuen Rechtsform und ab Herbst 2020 in die entsprechenden Arbeitsgruppen eingebunden. „Andere haben während der Coronapandemie das Brotbacken angefangen, mein Mann hat eine neue Rechtsform mitentwickelt“, kommentiert Katharina Rastegar.

„Mit der FlexCo gibt es keinen Grund mehr, eine GmbH zu gründen, und viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzugründen.“
KEYVAN RASTEGAR, RPCK

Flexible Company vulgo FlexCo

„Wir haben Grundlagenforschung für die verschiedenen Ministerien und Abgeordneten gemacht“, gibt Keyvan Rastegar einen Einblick in die Entstehung des Gesetzes. „Dazu haben wir uns angesehen, wie das Gesellschaftsrecht in den EU-Nachbarstaaten geregelt ist – eine Art von legistischem Benchmarking.“

Die FlexCo ist für ihn ein echtes Jahrhundertereignis. „Ich erwarte, dass sie bald zur beliebtesten Rechtsform wird. Sie baut auf dem GmbH-Recht auf, kann jedoch wesentlich mehr. Es gibt damit eigentlich keinen Grund mehr, eine GmbH zu gründen, und viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzugründen.“

„Ende Mai gab es den Ministerialentwurf, Ende Juni stand bereits das Autorenteam fest.“
RAHIM RASTEGAR, HARVARD LAW SCHOOL

FlexKapGG-ON – der Kommentar

Fast generalstabsmäßig geplant wurde der erste Kommentar zum Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft, „FlexKapGG-ON“, seitens der Herausgeber:innen Keyvan, Katharina und Rahim Rastegar. MANZ-Programmmanager Christian Giendl zur Zusammenarbeit: „Der erste Kontakt erfolgte vor drei Jahren. In der Folge haben wir uns regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts ausgetauscht. Und am Ende haben alle Autorinnen und Autoren ihre Manuskripte termingerecht abgegeben.“

„Ende Mai 2023 gab es den Ministerialentwurf, Ende Juni stand bereits das Autorenteam fest“, so Rahim Rastegar. Keyvans Bruder studiert zurzeit an der Harvard Law School. Entsprechend herausfordernd gestalteten sich die Abstimmungen innerhalb des Herausgeberteams.

„Zwei Dutzend Menschen haben ihren Sommer geopfert, um den Kommentar in höchster Qualität und in Rekordtempo auf den Weg zu bringen.“
KATHARINA RASTEGAR, RPCK

„Aufgrund des Zeitunterschieds fanden unsere Besprechungen oft in den Nachtstunden statt“, erzählt Keyvan Rastegar. „Das war insofern kein Problem, als meine Frau und ich im Sommer ohnehin meist bis in die frühen Morgenstunden am Kommentar gearbeitet haben. Im Urlaub hat Katharina erst die Kinder zu Bett gebracht, um dann noch bis drei in der Früh am Computer zu sitzen.“

Mit demselben Eifer sind auch die weiteren 21 Autor:innen (die Herausgeber:innen nicht mitgerechnet) an die Sache herangegangen. Katharina Rastegar: „Ihnen gilt ein Riesendankeschön von unserer Seite. Letztlich haben zwei Dutzend Menschen ihren Sommer geopfert, um den Kommentar sowohl in höchster Qualität als auch in Rekordtempo auf den Weg zu bringen.“


Inklusive Start-Up-Förderungsgesetz und VirtGesG

Qualitativ wurden keine Abstriche gemacht. Das rund 700 Seiten umfassende Werk kommentiert sämtliche Bestimmungen des FlexKapGG im Detail – gerade auch die originären und ans Aktienrecht angelehnten Bestimmungen wie die Unternehmenswertanteile sowie die neue rechtsberufliche Privaturkunde und die neuen Kapitalisierungsmöglichkeiten (eigene Anteile, genehmigtes und bedingtes Kapital, Finanzierungsformen). Um den Rechtsbereich abzurunden, werden darüber hinaus die steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligung des Start-Up-Förderungsgesetzes und die virtuellen Gesellschafterversammlungen des VirtGesG kommentiert.

Dazu kommen Praxisbeispiele, Musterformulierungen und vieles mehr. Rahim Rastegar: „Bei der Auswahl der Autorinnen und Autoren haben wir darauf Wert gelegt, dass es sich sozusagen entweder um wissenschaftliche Praktiker oder um praktische Wissenschaftler handelt.“


Jahrestagung „Flexibles Kapitalgesellschaftsrecht“

In Vorbereitung ist eine MANZ-Jahrestagung zur FlexCo am 13. März 2024 unter der Leitung von Keyvan Rastegar, in deren Anschluss das Werk präsentiert wird. Tagung wie Buchpräsentation werden dabei dem Anlass entsprechend im Kelsen-Raum des Parlaments stattfinden.

Keyvan Rastegar wartet indessen schon auf die nächsten Reformschritte: „Ob vereinfachte Gründung, Firmenbuch oder Einlagenrückgewähr – es gibt noch viel zu tun. In der Schublade sind fertige Entwürfe zu einer kleinen AG und zur haftungsbeschränkten Personengesellschaft.“ Mit etwas Glück (und politischer Entscheidungsfreude) bleibt die FlexCo nicht das letzte Jahrhundertereignis im Gesellschaftsrecht.

Stark gekürzter Auszug der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Wie Johannes Reich-Rohrwig, einer der Autoren des ersten Handbuchs zum FlexKapGG, die neue Rechtsform bewertet, lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe sowie im ePaper. Bestellen können Sie den Kommentar FlexKapGG-ON im MANZ-Webshop. Nähere Infos zur Jahrestagung „Flexibles Kapitalgesellschaftsrecht 2024“ finden Sie auf der Website der MANZ Rechtsakademie.

RECHTaktuell 01/2024