ChatGPT im Recht: Neue Technologien aus dem Hause MANZ

Ausschließlich juristische Verlagsinhalte umfasst der erste GPT-basierte Rechercheprototyp. Im Rahmen eines semiöffentlichen Tests konnte dieser von einigen Hundert engagierten Jurist:innen evaluiert werden. Ziel war es, den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich zu prüfen und dessen Eignung für Kund:innen zu bewerten.
MANZ hat dazu in Zusammenarbeit mit externen Technologiepartnern zwei verschiedene „Proofs-of-Concept“ entwickelt, um ein breites Spektrum abzudecken. Beide Prototypen wählen ausschließlich passende Textpassagen aus den für den Test bereitgestellten Verlagspublikationen aus und erstellen daraus inhaltliche Zusammenfassungen.
„Die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen zu unseren Prototypen bestärken uns auf dem eingeschlagenen Weg.“
PETER GUGGENBERGER, MANZ VERLAG
Aus dem RDB Genjus KI-Labor
Der erste Prototyp wurde gemeinsam mit dem NLP-Spezialisten „Deepset“ aus Berlin im „RDB Genjus KI-Labor“ entwickelt. Die Nutzergruppe des Tests für diesen Prototypen umfasste mehr als 430 Spezialist:innen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Neben dem inhaltlichen Test waren sie eingeladen, die Qualität der Antworten mittels Feedbackfunktion zu bewerten.
Parallel dazu wurde ein zweiter „Proof-of-Concept“ für ausgewählte Spezialist:innen im Bereich Arbeitsrecht in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Startup „HeadwAI“ konzipiert. Dieser Prototyp basiert auf dem leistungsstärkeren Sprachmodell GPT4 und ermöglicht mehrteilige Dialoge. Dadurch können Anwender:innen vertiefende Präzisierungen und Klarstellungen vornehmen.
Datenherkunft ist eindeutig nachvollziehbar
Die textlichen Zusammenfassungen in beiden Prototypen enthalten Zitate und Verweise zu den Originaldokumenten in der RDB-Rechtsdatenbank. Durch die Verlinkung der Quellenzitate ist die Datenherkunft eindeutig nachvollziehbar.
„Die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen von Testerinnen und Testern zu unseren Prototypen bestärken uns auf dem eingeschlagenen Weg zu einem KI-gestützten Recherche-Tool“, so Peter Guggenberger, Geschäftsführer von MANZ. „Allerdings gibt es noch einige Herausforderungen zu meistern sowie Potenzial für Verbesserungen, bevor wir das Tool im Echtbetrieb zur Verfügung stellen können.“ Auch das richtige „Prompting“, das Formulieren von Fragen, ist eine Fähigkeit, die von vielen Anwender:innen erst erlernt werden muss, um die Recherche-Effizienz in ihrer Vollendung nutzen zu können.
Was bedeutet der AI Act für den ChatGPT-Einsatz?
Im Rahmen der Tests wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Rechtsbereich umfassend betrachtet. Die neue KI-Verordnung (AI Act) der EU folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme verschiedenen Risikokategorien zugeordnet werden.
Prof. Dr. Wolfgang Zankl, stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, untersucht in seiner Rolle als rechtswissenschaftlicher Leiter des MANZ KI-Labors, ob die Prototypen als Hochrisikoanwendungen gemäß dem aktuellen Entwurf der KI-Verordnung einzustufen sind. Dadurch ergeben sich weitere Fragen bezüglich spezifischer Pflichten und Risiken für Anbieter generativer KI, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz. Auch Datenschutz, Urheberrecht sowie berufs- und standesrechtliche Einschränkungen beim Einsatz von KI-Lösungen stehen im Fokus seiner Untersuchungen.
„Die Kombination von KI und juristischem Fachwissen wird den Rechtsbereich nachhaltig verändern.“
PETER GUGGENBERGER, MANZ VERLAG
Guggenberger: „Mit dem neuen KI-Tool für die Rechtsrecherche geht MANZ einen bedeutenden Schritt in die Zukunft. Die Kombination von Künstlicher Intelligenz und juristischem Fachwissen eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Anwenderinnen und Anwender und wird den Rechtsbereich nachhaltig verändern.“ In den kommenden Wochen werden die Ergebnisse der Tests ausgewertet, um das KI-Tool weiter zu optimieren und den Rechtsanwender:innen künftig ein hoch effizientes und zuverlässiges Werkzeug für deren Recherchen zur Verfügung zu stellen.
Bearbeiteter Beitrag aus der Printausgabe 4/2023 der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell – hier auch im ePaper nachzulesen. Infos über den ChatGPT-Test des MANZ Verlags finden Sie auch auf unserer Website.