Intelligente Lösungen: Infodienste und webERV

Den Anfang machte 2022 eine MANZ-Applikation für Firmenbuchanträge. Hintergrund war die Verordnung „ERV 2021“, mit der die Verpflichtung zur strukturierten Übermittlung von Firmenbuchgesuchen per 1. Juli 2022 festgelegt wurde. Bei 120.000 Änderungsanträgen im Jahr (Zahl von 2019) führt dies zu einer dringend notwendigen Arbeitserleichterung für die überlastete Justiz.
Das hatte Auswirkungen auf all jene, die Firmenbuchanträge erstellen, also vor allem auf Notar:innen, Rechtsanwält:innen und auf die Verantwortlichen in größeren Unternehmen. Das IT-Entwicklungsteam bei MANZ hatte dafür freilich bereits vorgesorgt und eine Applikation erstellt, die Nutzer:innen des webERV als kostenloses Update zur Verfügung gestellt wurde.
Elektronischer Rechtsverkehr leicht gemacht
Seitdem wurden Monat für Monat Tausende strukturierte Firmenbuchanträge über die MANZ-Applikation erstellt. Die Vorteile überzeugen ganz offensichtlich: „Die Daten aus dem Firmenbuchauszug werden von der webERV-Software automatisch eingelesen und in übersichtlichen Bildschirmmasken angezeigt“, erklärt MANZ-Produktmanager Thomas Kauderer.
Anschließend kann daran gegangen werden, die gewünschten Änderungen im Antrag vorzunehmen. Per Knopfdruck wird das Ergebnis in einem Überblick dargestellt. Änderungen werden automatisiert auftragskonform aufbereitet, der Antrag kann an das Gericht übermittelt werden. Den Rechtspfleger:innen obliegt nur mehr die Kontrolle der einlangenden Firmenbuchgesuche.
Ein schlagendes Argument, das für die Applikation spricht, ist nebst der Zeitersparnis die Reduktion möglicher Fehlerquellen. Die Daten werden automatisch aus dem Firmenbuchauszug übernommen. Es stehen somit immer die aktuellen Daten in digitaler Form bereit.
„Wir bieten nun auch automatisierte Unterstützung bei Grundbuchanträgen im webERV.“
THOMAS KAUDERER, MANZ VERLAG
Vom ERV 2021 zum Grundbuch
Das Angebot hat sich bewährt, sodass es nun auch auf Grundbuchanträge ausgeweitet wird. „Kern beider Dienstleistungen ist das Verbinden zweier sonst getrennter Bereiche“, so Kauderer. „Das Einholen der nötigen Informationen und das Einbringen des Antrags sind verknüpft.“ Die Zeiten, als ein Grundbuch- oder Firmenbuchauszug ausgedruckt und danach mühsam abgetippt werden musste, sind endgültig vorbei.
Damit nicht genug, werden User:innen bei der Eingabe unterstützt. „Eingaben werden automatisch auf ihre Richtigkeit überprüft. Gibt der:die Nutzer:in beispielsweise eine falsche Laufnummer ein, so wird darauf hingewiesen.“ Kauderer spricht in diesem Zusammenhang von „Komfortfunktionen“, die den im Recht Tätigen das Leben leichter machen.
„Der Leistungsumfang unseres praktischen Tarifrechners wurde um Gerichtsgebühren erweitert.“
THOMAS KAUDERER, MANZ VERLAG
Tarifrechner: MANZ hat’s
Komfortabel ist auch der Tarifrechner von MANZ. Dieser bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, Tarife nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zu berechnen. Die Anwendung erfolgt ebenso einfach wie intuitiv. Das Berechnungsergebnis wird sofort angezeigt und kann anschließend als pdf-Dokument ausgedruckt oder via E-Mail geteilt werden. Und auch hier unterstützt eine Onlinehilfe bei der Eingabe, Rechenfehler werden sofort erkannt.
Der Leistungsumfang des Tarifrechners wurde nunmehr um Gerichtsgebühren erweitert. Richter:innen können damit nun sämtliche Positionen erfassen und auf Richtigkeit prüfen. „Alle in der Justiz Tätigen können das Produkt über denselben Zugang nutzen, über den sie in die RDB Rechtsdatenbank einsteigen“, erklärt der MANZ-Produktmanager. „Wobei die Nutzung selbstverständlich anonymisiert erfolgt.“
Bearbeitete Version der Story aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Den vollständigen Text lesen Sie in der Printausgabe – hier auch als ePaper. Auf unserer Website finden Sie weitere Information zu den praktischen Funktionen von webERV und Tarifrechner.