Firmenbuchantrag: Strukturierte Eingaben verpflichtend
Die Digitalisierung der Justiz ist voll im Gange. Nach und nach werden jene Potenziale identifiziert und gehoben, die künftig effizienteres Arbeiten ermöglichen sollen. Teil dieser Bestrebungen ist eine Verordnung, in der die Verpflichtung zur strukturierten Übermittlung von Firmenbuchgesuchen per 1. Juli 2022 festgelegt wurde.
Bisher wurden die Firmenbuchanträge bekanntlich mehr oder weniger „unstrukturiert“ über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) übermittelt. Soll heißen: Der Antrag kam im pdf-Format, Rechtspfleger:innen mussten die darin enthaltenen Daten in mühsamer Kleinarbeit manuell erfassen.
Ab der Jahresmitte 2022 soll dies ein Ende haben. Das hat Auswirkungen auf jene, die Firmenbuchanträge erstellen, also vor allem auf Notar:innen, Rechtsanwält:innen und auf die Verantwortlichen in größeren Unternehmen. Die IT-Entwickler:innen im MANZ Verlag haben dafür freilich bereits vorgesorgt und eine Applikation erstellt, die ERV-Nutzer:innen als kostenloses Update zur Verfügung steht.

„Mit 1. Juli 2022 gilt eine Verpflichtung zur strukturierten Übermittlung von Firmenbuchgesuchen.“
THOMAS KAUDERER, MANZ VERLAG
Firmenbuchgesuch im Elektronischen Rechtsverkehr
Was eine strukturierte Übermittlung konkret bedeutet, erläutert MANZ-Produktmanager Thomas Kauderer: „Im ersten Schritt wird – wie bislang auch schon – ein Firmenbuchauszug abgerufen.“ Über die Firmenlizenz des MANZ Verlags sind diese Auszüge vergünstigt zu beziehen.
Die Daten aus dem Firmenbuchauszug werden von der webERV-Software des Verlags automatisch eingelesen und in übersichtlichen Bildschirmmasken angezeigt. Nun können Nutzer:innen daran gehen, die gewünschten Änderungen im Antrag vorzunehmen. Danach lässt sich das Ganze per Knopfdruck „visualisieren“, also samt den Änderungen im Überblick darstellen. Änderungen werden automatisiert auftragskonform aufbereitet, der Antrag kann somit an das Gericht übermittelt werden. Den Rechtspfleger:innen obliegt im Anschluss nur mehr die Kontrolle der einlangenden Firmenbuchanträge.
„Unsere neue webERV-Applikation spart Zeit und verringert mögliche Fehlerquellen.“
THOMAS KAUDERER, MANZ VERLAG
Die Vorteile im webERV
Die MANZ-Applikation hat jedoch nicht nur durch die verordnungskonforme Abwicklung von Firmenbuchanträgen Vorteile. Nutzer:innen erhalten wesentliche Unterstützung bei der Antragserstellung und sparen so auch Zeit. Durch die automatische Übernahme von Daten aus dem Firmenbuchauszug werden mögliche Fehlerquellen deutlich verringert. Außerdem stehen somit immer die aktuellsten Daten aus dem Firmenbuch in digitaler Form zur Verfügung.
Das MANZ-Tool ist seit einigen Wochen voll funktionsfähig und steht zur Nutzung zur Verfügung. Kauderer: „Nach den ersten Erfahrungen wollen wir die Usability noch optimieren und dem System den letzten Feinschliff verpassen.“
MANZ unterstützt Justiz 3.0
Der MANZ-Produktmanager ist auch für die Justiz 3.0-Anwendungen des Verlags zuständig. Darunter für den Linkbutler, der seit Anfang 2021 die im Bundesrechenzentrum via ERV einlangenden Dokumente automatisch verlinkt. Wobei Anwender:innen natürlich auch auf manuellem Wege jederzeit jedes beliebige Dokument mit der Linkbutler-Funktion nach Fundstellen durchsuchen und entsprechend verlinken können.
Die Reise ist damit freilich noch nicht abgeschlossen. Der MANZ Verlag hat noch so manche Entwicklung in petto, um Rechtsanwendern das Leben zu erleichtern. Mehr darüber in den kommenden Ausgaben von RECHTaktuell.
Im Detail werden die Funktionen und Use Cases der webERV-Lösungen des MANZ Verlags auf unserer Website dargestellt.