Der kompakte Kurzkommentar zum Ärztegesetz
Es normiert Rechte und Pflichten der in Österreich tätigen Ärzt:innen und bildet die rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Ärztekammer als Standesvertretung der niedergelassenen und angestellten Ärzt:innen – dennoch mangelte es bislang an einem aktuellen, kompakten Kommentar zum Ärztegesetz. „Was fehlte, war der Ärztekommentar zum In-die-Tasche-Stecken“, schildert Johannes Zahrl die Ausgangslage.
Der Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer und der vielseitig tätige Universitätsprofessor Karl Stöger machten sich daher selbst ans Werk. Mit gut 600 Seiten eignet sich das in Kürze druckfrische Werk vielleicht nicht unbedingt für die Hosen- oder Hemdtasche, aber ganz sicher für jede Aktentasche.
Ärztegesetz: Kommentar für Jurist:innen und Nichtjurist:innen
Zahrl: „In Zeiten, in denen viel über die Attraktivität des ärztlichen Berufs sowie anderer Gesundheitsberufe diskutiert wird, ist das Ärztegesetz von großer praktischer Bedeutung. Als eines der zentralen Gesundheitsberufsgesetze ist es zudem auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht von erheblichem Interesse.“
Den potenziellen Leserkreis fasst Stöger entsprechend weit: „Das sind alle Jurist:innen, die mit dem Ärztegesetz zu tun haben – ob in den Kammern, in den Rechtsanwaltskanzleien oder in den Rechtsabteilungen der Krankenanstalten.“ Auch Nichtjurist:innen können sich im Kurzkommentar über Berufspflichten, Disziplinarrecht und anderes mehr informieren.
Gleichzeitig gewinnt das Medizinrecht als wissenschaftliches Fach an Bedeutung. „Wir haben daher besonders darauf geachtet, dass auch Wissenschaftler:innen mit dem Werk bedient werden, etwa durch den Verweis auf Spezialliteratur zu den jeweiligen Themenkomplexen.“
Antworten auf Fragen der Praxis
In Summe leisteten 13 hochkompetente Autor:innen ihren Beitrag zum Werk. „Mit Katharina Pabel findet sich darunter leider nur eine, dafür umso kompetentere und renommiertere Autorin“, so Zahrl. Mit ihm gemeinsam behandelte die Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien die Paragrafen 135 bis 194.
Die Herausgeber lasen nicht nur alle Texte der Autor:innen. Gemeinsam kommentierten sie die einleitenden Bestimmungen über den Arztberuf. Stöger widmete sich insbesondere den berufsrechtlichen Aspekten: „Wie sind Abgrenzung zu und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen zu sehen? Welche Behandlungen darf ein:e Fachärzt:in anbieten? Wann darf ich die Behandlung von besonders schwierigen Patient:innen abbrechen? Das sind in wissenschaftlicher Hinsicht spannende Fragen, die in der Praxis immer wieder zu Problemfällen führen.“
Inklusive Ärztegesetz-Novelle 2022
Zahrl kommentierte nicht nur mit Pabel das Disziplinarrecht, sondern gemeinsam mit dem ehemaligen Sektionschef Gerhard Aigner, dem Leiter der Sektion IX (Öffentliche Gesundheit, Lebensmittel-, Medizin- und Veterinärrecht) im Bundesministerium, auch das neue Ausbildungsrecht.
Eben diese Novelle, die schon für August 2022 angekündigt worden war und schließlich mit Anfang 2023 in Kraft trat, verzögerte den ursprünglichen Zeitplan des Kommentars zum Ärztegesetz. Das Werk ist damit nun auf dem letzten Stand und berücksichtigt darüber hinaus die Literatur bis 1.1.2023 sowie die zentrale Rechtsprechung im Berufs-, Kammer- und Disziplinarrecht.
Das Recht in Zeiten der Pandemie
Im Zuge der Pandemie wurde Stöger immer wieder von der Politik zu Rate gezogen und von Medien um Stellungnahme gebeten. In einer Zeit, in der die Emotionen in der Bevölkerung rund um Lockdowns, Coronastrafen und Impfpflicht hochkochten, wurde er dafür oftmals auch angefeindet.
Als Experte und Kommunikator dient er der Gesellschaft aus Überzeugung, dieses Engagement stellt er daher trotz manch unliebsamer Erfahrung nicht in Zweifel. „Die mit Steuergeldern finanzierte Wissenschaft hat auch eine öffentliche Rolle zu erfüllen.“ In den Coronajahren habe man gesehen, wie wichtig gute Rechtsgrundlagen gerade in Zeiten von Krisen seien. Geboten sei daher nun eine Neufassung des aus 1913 stammenden Epidemierechts.
Welche Lehren lassen sich für die Zukunft ziehen? Johannes Zahrl meint dazu: „Die massiven Herausforderungen, vor die die Gesellschaft durch eine Pandemie gestellt wird, müssen sachlich gelöst werden – ohne dass es dabei politische Gewinner:innen oder Verlierer:innen gibt. Daher sollte mehr auf medizinische Expertise gesetzt werden. Das ist vielfach nicht geschehen, häufig wurde anderes umgesetzt, als von den Expert:innen empfohlen wurde.“
Stark gekürzte Version der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Eine Bewertung der Ärztegesetz-Novelle und Einschätzungen zur Coronapolitik sowie weitere Details zum Kommentar finden Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe – hier als ePaper. Den „Kurzkommentar zum Ärztegesetz“ können Sie im MANZ-Webshop bestellen.