Der MANZ-Stammtisch: Kommentar zur Zeller Tagung
Ende März fand in Zell am See die 58. Zeller Tagung statt. Beim traditionellen abendlichen MANZ-Stammtisch wurde eine wegweisende Neuerscheinung präsentiert: der „Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht“.

Die dreitägige „Wissenschaftliche Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ ist als Institution innerhalb der heimischen Rechtscommunity seit Jahrzehnten fest verankert. Als Institution darf auch der MANZ-Stammtisch beim Steinerwirt gelten, zu dem der Verlag jeweils am Abend des zweiten Tages lädt.
„Heuer war unsere Veranstaltung wieder besonders gut besucht“, beobachtet Mirjam Zierl, Programmmanagerin im MANZ Verlag. „Sowohl in der Lounge im Außenbereich wie auch im Salettl wurde angeregt geplaudert.“
Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht
Gesprächsstoff lieferte der neue „Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht“, der im Vorfeld des Stammtisches erstmalig präsentiert wurde. Zu den geladenen Gästen zählte unter anderem die Autorenriege sämtlicher bislang erschienener Zeller Werke.
Nach einer Begrüßung durch Verlagschef Heinz Korntner wurde die Neuerscheinung von Angela Julcher vorgestellt. Für das Werk selbst kommentierte die VwGH-Hofrätin und Honorarprofessorin der Universität Salzburg Bestimmungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz. Es folgten Dankesworte der Herausgeber Gert-Peter Reissner und Matthias Neumayr.
Neumayr wiederum war auch auf der Tagung zu hören: Der OGH-Vizepräsident referierte über Beweisverwertungsverbote im Arbeitsrecht. Womit sich der Kreis vom Kommentar zur Tagung schließt.
Bearbeiteter Beitrag aus der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell – hier auch als ePaper verfügbar. Den „Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht“ können Sie im MANZ-Webshop bestellen.