Zeller-Zuwachs: Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht
„Die Ehe hat MANZ gestiftet“, meint Matthias Neumayr zu einer publizistischen Zusammenarbeit, die zwei Jahrzehnte währt. Begonnen hat alles mit einer Erstbesprechung im Gasthaus Pfudl in der Wiener Bäckergasse, erinnert sich der Vizepräsident des OGH und Salzburger Universitätsprofessor.
Der Grundgedanke damals war es, eine österreichische Entsprechung zum „Erfurter Kommentar“ zu schaffen. Ein ambitioniertes Ziel – Matthias Neumayr war zu diesem Zeitpunkt erst seit gut einem Jahr beim OGH, Gert-Peter Reissner hatte sich frisch an der Universität Graz habilitiert.
Der Kommentar zum Arbeitsrecht
Im Herbst 2006 konnte schließlich der „Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht“ bei einer Buchpräsentation am OGH erstmals vorgestellt werden. Ergänzt wurde dieser seitdem vom „Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln“ und dem „Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen“. 2018 erschien der „erstgeborene“ Zeller Kommentar zuletzt in dritter Auflage. Die vierte, für 2024 geplante Auflage ist bereits in Vorbereitung.
Ideen für weitere Zeller Kommentare haben Neumayr und Reissner schon in petto. Neumayr: „Es gibt noch weiße Flecken in der Zeller Familie, beispielsweise beim Kündigungsfrühwarnsystem oder beim Arbeitnehmer:innenschutz.“
Zunächst gilt es jedoch, das jüngste Standardwerk abzuschließen: Der „Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht“ erscheint als Faszikelwerk. Die ersten 3.000 Seiten des Großkommentars wurden unmittelbar vor Weihnachten 2022 gedruckt. Weitere 1.000 Seiten sollen 2023 nachfolgen, dann ist das Werk abgeschlossen.
Vom Beamten-Dienstrechtsgesetz bis zum Universitätsdienstrecht
Der neue Zeller Kommentar füllt nicht nur eine publizistische Lücke, er ist auch hochrelevant, weiß der Grazer Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht der dortigen Universität Gert-Peter Reissner: „Das öffentliche Dienstrecht betrifft hunderttausende Menschen in Österreich.“ Seine Leserschaft sollte das Werk gleichermaßen bei Dienstgeber:innen und Dienstnehmer:innen finden, in den Personalabteilungen von Ländern und Kommunen, in Anwaltskanzleien, in der Gewerkschaft wie auch in der Arbeiterkammer.
Kommentiert werden die wichtigsten Gesetze des öffentlichen Dienstrechts wie BDG, B-BSG, B-GlBG, DVG, GehG, PG, PVG, RGV und VBG. Dazu kommt eine gründliche Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen Aspekten sowie mit dem Universitätsdienstrecht. Die heuer noch folgenden Lieferungen werden sich zudem mit Vorrückungen und Ausgliederungen befassen.
Inhaltlich hat man sich bewusst auf das Bundesrecht beschränkt. „Wo möglich, haben wir Verweise auf Landes- oder Gemeindedienstrecht eingewoben. Diese Regelungen im Detail zu bearbeiten, hätte jedoch den Rahmen gesprengt. Der Kommentar hätte dann wahrscheinlich dreimal so viele Seiten.“
Zwei Rechtskulturen
Verdienstvoll ist der neue Zeller Kommentar auch, weil er zusammenfügt, was zusammengehört. Im Unibetrieb herrscht mitunter Unklarheit über die fachliche Zuordnung, beobachten die Herausgeber. Der Hintergrund: Während dienstrechtliche Streitfälle im Falle der Vertragsbediensteten vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden, ist für die Beamten das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Hier werden auch die unterschiedlichen Rechtskulturen deutlich.
„Unser Werk soll so auch dazu beitragen, die Rechtskultur insgesamt zu fördern“, erklärt Reissner. Praktiker:innen, Richter:innen und Verwaltungsbehörden erhalten eine Orientierung, die zu einer klareren und nachvollziehbareren Argumentation bei Rechtsstreitigkeiten beitragen kann.
Das „Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ als Gemeinschaftswerk
Neumayr und Reissner arbeiten nicht nur an den Zeller Kommentaren zusammen. Ihnen obliegt auch die Chefredaktion des „Journals für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ (JAS) gemeinsam mit JKU-Universitätsprofessor Reinhard Resch. Das viermal jährlich erscheinende Journal ist als wissenschaftliche Archivzeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht konzipiert.
„Das JAS enthält tiefgehende Aufsätze zu Themen grundlegender Natur, profunde Entscheidungsbesprechungen und ausführliche Buchrezensionen“, erklärt Neumayr. Es eignet sich damit für alle in Wissenschaft und Praxis Tätigen, die sich vertieft mit Arbeitsrecht und Sozialrecht auseinandersetzen wollen. Dabei geht es immer um das große Bild. Aktuell beispielsweise um Fragestellungen und unterschiedliche Auffassungen rund um All-in-Vereinbarungen und Elternteilzeit.
Teamfähigkeit zeichnet die Herausgeber der Zeller Kommentare aus. Neumayr: „Unsere Kooperation hat vor 20 Jahren praktisch aus dem Nichts begonnen und seitdem arbeiten wir gut, produktiv und ohne die geringste Missstimmung zusammen.“
Stark gekürzte Version der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Über die Parallelen im Berufsleben der Herausgeber der Zeller Kommentare und Redaktionssitzungen im Zug, lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe – hier als ePaper. Den Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht sowie das „Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ (JAS) können Sie im MANZ-Webshop bestellen.