ZPO-Taschenkommentar: Weglassen des Überflüssigen
Robert Fucik ist ein Mitglied der Rechtscommunity mit vielseitigen Begabungen. Dazu zählt ein Zeichentalent, das er in humorvollen Cartoons und Karikaturen umsetzt – im MANZ Verlag etwa zuletzt im Kinderbuch „Mama, Papa, was ist Recht?“ des emeritierten Zivilrechtsprofessors Rudolf Welser.
Auch die Beschäftigung mit der Sprache als Werkzeug der Jurist:innen ist Fucik ein Anliegen. Ein Interesse, das er in der Glosse „Sprache und Recht“ in der Österreichischen Juristenzeitung (ÖJZ) auslebt – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit Witz und Esprit. Weshalb Nachlässigkeit bei Endsilben kein Kavaliersdelikt ist bzw. warum es vom „Entscheid“ und „Erlass“ nicht mehr weit ist zum „Urt“ und „Besch“, erklärt er beispielsweise in einem Gastkommentar.
„Die Beschäftigung mit der deutschen Sprache hat mich bereits zu Schulzeiten interessiert“, so Fucik. „Nicht zufällig behandelte meine Maturaarbeit ,Die Leiden der jungen Wörter‘ von Hans Weigel.“
Neuzugang im Team
Viele junge Wörter hat der Jurist im Laufe der Jahre zum „ZPO-Taschenkommentar“ beigetragen, den er seit der elften Auflage gemeinsam mit Alexander Klauser und Barbara Kloiber als Herausgeberteam betreut. Nun steht die Veröffentlichung der 13. Auflage bevor. Neben dem Bearbeiterteam um BMJ-Abteilungsleiter-Stellvertreter Hartmut Melzer (früher: Haller) und Rechtsanwalt Florian Horn arbeitete an der Neuauflage auch Katharina Huber mit. Sie war zuletzt Rechtsanwältin bei bkp (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) und ist zurzeit als Universitätsassistentin an der Sigmund-Freud-Privatuniversität tätig. Mit dem Neuzugang durch die junge Juristin ist der „ZPO-Taschenkommentar“ für die Zukunft bestens aufgestellt.
„Hinter dem Werk steht eine ausgewogene Mischung aus Personen, die aus dem Richterstand kommen, sowie Anwältinnen und Anwälten“, ist Alexander Klauser überzeugt. Klauser ist Rechtsanwalt in Wien und auf Zivilprozesse und Insolvenzrecht spezialisiert. Fucik ist Leiter der Abteilung I 10 im Justizministerium, die als Zentrale Behörde vor allem im internationalen Familienrecht die Drehscheibe für grenzüberschreitende Anträge bildet. Barbara Kloiber wiederum leitete bis zur Jahresmitte die Abteilung I 8 für Zivilverfahrensrecht im Ministerium.
Hass-im-Netz-Gesetz und Zivilverfahrens-Novelle 2022
Seit der zwölften Ausgabe des „ZPO-Taschenkommentars“ sind sieben Jahre vergangen. Zwar wurden in dieser Zeit keine ganz groß angelegten Reformen der Zivilprozessordnung durchgeführt. Viele Novellen, Neufassungen und Änderungen von „Nebengesetzen“ sowie natürlich die neue Rechtsprechung machen eine Neuauflage jedoch dringend notwendig.
Im nationalen Zivilprozessrecht betreffen wesentliche Änderungen vor allem die Bekämpfung von Hass im Netz und zuletzt Bereiche wie die digitale Aktenführung und andere Neuerungen der Zivilverfahrens-Novelle 2022. Größere Veränderungen gibt es im europäischen Zivilprozessrecht, beispielsweise in Gestalt einer neuen Verordnung zu Eheauflösung und Elternverantwortung sowie im Zustell- und Beweisaufnahmerecht.
Die Publikation des Buchs steht unmittelbar bevor. Derzeit hakt es nur an einer österreichischen Regelung zum kollektiven Rechtsschutz, für die es EU-konform noch vor Jahresende einer Lösung bedürfte.
Kompakter Kommentar zur Zivilprozessordnung
Mit rund 1.200 Seiten ist die „Kleine ZPO“ nicht wirklich klein – und trotz der Bezeichnung „Taschenkommentar“ auch nicht das, was Belletristikleser:innen unter einem Taschenbuch verstehen würden. Dennoch heißt es im Werbetext zum Produkt: „Passt in jede Aktentasche und auf jeden Verhandlungstisch“. Ein Anachronismus?
Keineswegs, meint Robert Fucik: „Prozessuales muss in der Sekunde während der Verhandlung passieren. Die Großkommentare sind eine tolle Sache, aber keiner geht mit einem Fasching-Kommentar in acht Bänden in die Verhandlung.“ Am Bedarf nach einem handlichen Buch, das sich auf das Wesentliche beschränkt, habe auch die zunehmende Digitalisierung nichts geändert – auch während einer Videoverhandlung kann einfacher in einem handlichen Buch geblättert werden.
Michelangelo beschrieb die Kunst des Bildhauers als ein Weglassen des Überflüssigen. Ganz ähnlich sieht Fucik die Arbeit am ZPO-Taschenkommentar. Hier ist jeder Satz wohlüberlegt und jede inhaltliche Bearbeitung an ihrem Platz. „Die ZPO gehört zur Grundausstattung einer jeden Ziviljuristin und eines jeden Ziviljuristen“, meint auch Herausgeberin Barbara Kloiber. „Parteienvertreter:innen und Richter:innen müssen damit arbeiten können. Und natürlich hoffen wir, dass auch die Studierenden vor ihrer ZPO-Prüfung einmal ins Buch schauen.“
Gekürzte Version der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Von weiteren Buchprojekten und den anstehenden Themenstellungen in der ÖJZ berichtet Robert Fucik im vollständigen Text der Printausgabe, die Sie hier auch
finden können. Den ZPO-Taschenkommentar können Sie im MANZ-Webshop bestellen.