ABGB-Kommentar-Neuauflage: Zwei neue Bände erhältlich
Im kommenden Jahr feiert der „Rummel“, wie der ABGB-Kommentar unter Fachleuten gerne bezeichnet wird, runden Geburtstag: 1983 erschien der erste Band eines Werks, das im Laufe der seither vergangenen beinahe 40 Jahre mit Recht als „Flaggschiff der österreichischen Privatrechtsliteratur“ (Reinhard Resch) bezeichnet wurde.
Auch der heutige JKU-Rektor und Zivilrechtsprofessor Meinhard Lukas ist Teil dieser Geschichte: „Peter Rummel war mein akademischer Lehrer. Bereits in meiner Zeit als Studienassistent sowie später als Assistent war ich immer wieder mit Vorarbeiten zum ABGB-Kommentar betraut.“ 2014 übernahm Lukas schließlich die Herausgeber-Funktion an der Seite seines einstigen Lehrers.
ABGB: Rummel übergibt ein Standardwerk
Acht Jahre später vollzog sich der nächste Wechsel. Der hochverdiente Peter Rummel legte das Werk heuer endgültig in die Hände seiner Nachfolger. Seit Jahresbeginn fungiert Andreas Geroldinger als Co-Herausgeber. Auch er blickt bereits auf eine längere „Rummel-Historie“ zurück: „Meine ersten Bände durfte ich damals noch als Assistent, später als Redakteur begleiten.“
Die publizistische Landschaft hat sich seit den Anfängen des ABGB-Kommentars grundlegend gewandelt. Der „ursprüngliche Spirit“ soll jedoch fortgeführt werden, betonen die Herausgeber. Angesichts einer wachsenden Zahl an wissenschaftlichen Publikationen zum Zivilrecht wandelte sich der „Rummel“ schon mit der dritten Auflage vom Zwei- zum Vielbänder.
Im Kommentar finden zwei Sphären zusammen, das drückt sich auch in der Wahl der Autor:innen aus. „Wir konnten nicht nur besonders hochkarätige Autorinnen und Autoren gewinnen, sondern haben auch Wert darauf gelegt, dass sich darunter gleichermaßen Wissenschaftler und Praktiker finden – vom Rechtsanwalt über den Universitätsprofessor bis zum Höchstrichter“, erläutert der JKU-Rektor.
Nachwuchsrekrutierung im Peter-Rummel-Studienprogramm
Parallel dazu vollzieht sich ein Generationenwechsel bei den Autorinnen und Autoren. Der Bereich des Kindschaftsrechts etwa wurde in die Hände der beiden Richterinnen Caroline Mokrejs-Weinhappel und Eva Ondreasova gelegt. Hier, wie auch in anderen Fällen, waren die Herausgeber bestrebt, Autor:innen für möglichst umfassende Themenblöcke zu gewinnen, um konsistente Kommentierung zu gewährleisten.
Ein besonderes Anliegen ist es Geroldinger und Lukas, dem JKU-Team an Assistent:innen und Mitarbeiter:innen zu danken, das die Entstehung der vorliegenden Bände der vierten Auflage tatkräftig unterstützt hat. „Wir als Herausgeber haben die Letztverantwortung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jedoch die eigentliche Knochenarbeit.“
Ein guter Teil dieser Mitarbeiter:innen rekrutiert sich aus dem Peter-Rummel-Studienprogramm an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Ziel des Programms ist die Förderung von besonders begabten Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bei deren Ausbildung im Studienfach Zivilrecht. Damit schließt sich zugleich der Kreis zum Begründer des Kommentars.
Von Kindschaftsrecht bis IPR
Mithilfe vieler fleißiger Hände – von Herausgebern, Autor:innen und Assistent:innen – wächst und gedeiht die vierte Auflage. Alleine heuer erscheinen drei Bände mit in Summe rund 1.500 Seiten. Sie widmen sich dem Kindschaftsrecht, Dienstvertrag und Werkvertrag sowie Stellvertretungsrecht und weiteren Vertragstypen.
Dichtgefüllt ist der Kalender für 2023 und 2024. „Das Manuskript zum Internationalen Privatrecht liegt uns bereits vor, aufgrund des Umfangs wird es voraussichtlich auf zwei Bände aufgeteilt“, sagt Andreas Geroldinger. „Damit wird eine Lücke am Kommentarmarkt geschlossen.“ Es folgen voraussichtlich ABGB-Bände zum Schadenersatzrecht, zum Verjährungsrecht sowie zu Pfandrecht und Servituten. 2025 soll die vierte Auflage abgeschlossen sein, so die derzeitige Planung.
Gekürzte Version der „Coverstory“ aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Welchen publizistischen und wissenschaftlichen Lückenschluss Andreas Geroldinger abseits des ABGB-Kommentars anstrebt, lesen Sie im vollständigen Text der Printausgabe – hier als ePaper. Den ABGB-Kommentar können Sie im MANZ-Webshop bestellen.