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RDB Genjus: Erweiterte Funktionalität via Word Add-In

 

Von Linkbutler bis Klausel-Bibliothek – ganz ohne Software-Download können Jurist:innen zahlreiche praktische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Alles, was es dafür braucht, ist das „RDB Genjus“ Word Add-In von MANZ.

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RDB Genjus Word Add-In
© Nicolas Aznarez
RDB Genjus Word Add-In
Das Schweizermesser für Jurist:innen.
RDB-Quellen im Volltext und Index-Dokumente
© MANZ
RDB-Quellen im Volltext und als Index-Dokumente
Wie viele Quellen sind in der RDB abrufbar?
Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
23. Januar 2023

Bei einem sogenannten Add-In handelt es sich um keine eigenständige Software, sondern um ein Zusatzmodul zu einem bestehenden Anwendungsprogramm. MANZ bietet ein ebensolches Add-In seit geraumer Zeit für das verbreitete Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word an. Damit können zusätzliche Features über die gewohnte Arbeitsoberfläche genutzt werden.
 

So wird RDB Genjus installiert

Die Installation funktioniert denkbar leicht: einfach auf „Einfügen“ in der oberen Navigationsleiste in Word sowie danach auf den Menüpunkt „Add-Ins abrufen“ klicken. Es erscheint ein Suchfeld. Wer hier beispielsweise „MANZ“ eingibt, erhält „RDB Genjus“ als Treffer – so der Name der neuen MANZ-Dachmarke, hinter der sich Funktionen und Tools verbergen, die den User:innen die juristische Arbeit wesentlich erleichtern sollen.
Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video, in dem die Installation veranschaulicht wird: So installieren Sie das Word Add-In

Im gleichnamigen Word Add-In sind RDB-Recherche, Klausel-Bibliothek und Linkbutler (Verlinkung von juristischen Zitierungen in Word) integriert. Jetzt müssen die Nutzer:innen nur mehr auf „Hinzufügen“ klicken und schon steht ihnen eine Fülle an praktischen Funktionalitäten zur Verfügung.
 

Der Linkbutler machte den Anfang

„Als Allererstes war der Linkbutler für unser Word Add-In verfügbar“, erinnert sich Online-Produktmanager Reinhard Bradatsch. Der Linkbutler verlinkt juristische Zitierungen in Dokumenten mit den Inhalten der RDB Rechtsdatenbank. Das MANZ-Produkt erkennt Fundstellen automatisch, die verlinkten Quellen können mit nur einem Mausklick geöffnet werden. Auf Fundstellen durchsuchen, analysieren und verlinken lassen sich übrigens nicht nur Word-, sondern auch pdf-Dokumente (über die Webapplikation).

2021 kam ein weiterer Baustein hinzu, als die RDB-Suche ins Add-In integriert wurde. Dabei können wie in der Webapplikation juristische Begriffe in die Suche eingegeben werden. Die passenden Dokumente werden dann mit Vorschautext in einer Trefferliste angezeigt. Diese kann anschließend nach Rechtsgebiet, Autor:in, Geschäftszahl der Entscheidung und anderen Kriterien gefiltert werden.

„Die Nutzerzahlen des Word Add-Ins steigen seit Einführung der Klausel-Bibliothek beständig.“

REINHARD BRADATSCH, MANZ VERLAG

Die Klausel-Bibliothek als Word Add-In

Menschliche statt maschineller Intelligenz steht hinter der neuen Klausel-Bibliothek von MANZ. Die zurzeit 230 Klauseldokumente zu Unternehmens- und Gesellschaftsrecht wurden von SimpLEX-Doks-Gründer Christian Pindeus höchstpersönlich für den MANZ Verlag erstellt. Ihre Zahl soll in nächster Zukunft auf 400 bis 500 ansteigen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 steht dann auch eine inhaltliche Erweiterung an. Geplant sind Klauseln zu Arbeitsrecht, Zivilrecht sowie zu Miet- und Wohnrecht.

„RDB-Nutzerinnen und -Nutzer mit entsprechender Vereinbarung können die Klauseln direkt in MS Word über ihr Add-In aufrufen“, erklärt Bradatsch. Die passenden Klauseln lassen sich dann per Copy-and-paste in einen bestehenden bzw im Entstehen befindlichen Vertrag einfügen. Formatierung und Hierarchie (zum Beispiel Nummerierung) des Vertragsdokuments werden automatisch übernommen.

Gekürzte Version der Story aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Was sich hinter der semantischen Suche innerhalb der RDB Rechtsdatenbank verbirgt, die künftig zum Leistungsumfang des RDB Genjus Word Add-Ins gehört, lesen Sie im vollständigen Text in der Printausgabe – hier auch als ePaper. Mehr Informationen zu den RDB-Genjus-Funktionen finden Sie auf unserer Website.

RECHTaktuell 06/2023