„Die RDB als Rückgrat für das Online-Angebot von MANZ“

Für die RDB Rechtsdatenbank aus dem Hause MANZ brachte das abgelaufene Jahr unter anderem eine inhaltliche Offensive – begonnen bei der Aufnahme neuer Buchpublikationen und Zeitschriften bis hin zu einer exklusiven Kooperation mit dem Deutschen Fachverlag (dfv). Für 2022 kündigt MANZ-Geschäftsführer Peter Guggenberger nun eine massive Erweiterung des inhaltlichen Angebots an.
Da bislang nicht alle Werke von MANZ in der RDB zu finden sind, etabliert der Verlag mit der eLibrary ein zusätzliches digitales Service: Inhalte, die in Buchform erscheinen, sich jedoch nicht für die RDB-Konvertierung aufdrängen, werden auf dieser Plattform zusätzlich als PDF zum Download angeboten. Guggenberger: „Das betrifft zahlreiche Publikationen aus der Reihe ,MANZ Wissenschaft‘, wie zum Beispiel Dissertationen. Für Bibliotheken schnüren wir diesbezüglich eigene Pakete.“
Digitale Wissens-Cloud
Nicht zu vergessen: „RDB Keywords“. Über das neue, einzigartige Projekt zur juristischen Erstrecherche innerhalb der RDB berichteten wir bereits im Beitrag der RECHTaktuell Ausgabe 6/2021.
Pro Rechtsgebiet werden Begriffe von Expertinnen und Experten kompakt erklärt – inklusive Querverweisen für eine weitergehende Recherche. Guggenberger: „Aufgrund zahlreicher Verlinkungen von Normen, Entscheidungen und Zitierungen in den Dokumenten auf die jeweiligen Fundstellen in der RDB entsteht eine digitale Wissens-Cloud mit 218 Millionen Verknüpfungen in den 3,5 Millionen RDB-Dokumenten.“
Digitalisierte Produktion und Kundenbetreuung
Ein Beispiel für die Digitalisierung weiterer Verlagsbereiche, abseits der RDB, ist eine neue Redaktionsplattform, mit deren Hilfe der gesamte Herstellungs- und Produktionsprozess für Print und Online auf eine gemeinsame digitale Basis gestellt wird.
2021 wurde darüber hinaus ein CRM-Projekt gestartet, das 2022 durchgängig auf die Organisation ausgerollt wird und so eine 360°-Sicht auf Kundinnen und Kunden ermöglicht, um damit auf deren Wünsche und Bedürfnisse noch schneller und passgenauer eingehen zu können.
Investiert wird zudem auch in die Erneuerung und Erweiterung der MANZ InfoDienste. Nebst Cloudifizierung der technischen Infrastruktur und Erneuerung des User-Interfaces wird das diesbezügliche Informationsangebot für Kunden erweitert, um künftig noch besser KYC-Prozesse (z.B. Verknüpfung mit Wirtschaftliche-Eigentümer-Register) bei Abfragen im Grund- bzw. Firmenbuch zu unterstützen sowie um auch Daten direkt in kundeneigenen Systemen verarbeiten zu können.
MANZ auf Instagram
Im Social-Media-Bereich bespielt der MANZ Verlag neben Facebook und LinkedIn seit der zweiten Jahreshälfte 2021 auch Instagram. Der Auftritt richtet sich an Studierende – mit überwältigendem Erfolg. „Anstatt Werbung für unsere Produkte zu machen, sprechen wir die Zielgruppe über Content mit Mehrwert und Unterhaltungswert an“, sagt der MANZ-Geschäftsführer. Zusätzlich wurden die „MANZ Brainiacs“ ins Leben gerufen, studentische Videoreporterinnen und -reporter, die aus der und für die Studierendenszene berichten.
Alles zum Studium – vom Weg zur Seminararbeit bis zu juristischen Berufsbildern – findet sich auch im neuen Studierendenportal auf der MANZ-Website in Form eines Blogs.
Über weitere Digitalisierungspläne von MANZ sowie über den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Dienste der Kundin und des Kunden lesen Sie in der vollständigen Story in der RECHTaktuell 1/2022.