Home RECHTaktuell Editorial 2021/4: Vom Stubenhocker zum flexiblen Geistesarbeiter

Vom Stubenhocker zum flexiblen Geistesarbeiter

Artikel teilen
© Franke
Heinz Korntner
Verlagsleiter
Datum
10. August 2021

„Das ganze Unglück der Menschen rührt allein daher, dass sie nicht ruhig in einem Zimmer zu bleiben vermögen“, schrieb der Franzose Blaise Pascal in seinen „Pensées“ (zu deutsch: „Gedanken“). Der Sohn des bekannten Juristen und königlichen Schatzmeisters Étienne Pascal war nicht nur Mathematiker und Philosoph, er war auch ein überzeugter Stubenhocker. Verständlich bei einem Menschen, der die Wirren des Dreißigjährigen Krieges miterleben musste.

Knapp 400 Jahre später zwang uns eine Pandemie dazu, in unseren Zimmern und Wohnungen zu verbleiben. Das war nicht immer angenehm, zumal es unfreiwillig geschah. Der Zwang zu Homeoffice und Fernlehre beschleunigte aber auch so manche Entwicklung im Bereich der Digitalisierung und im Wandel der Arbeitswelt.

Einiges davon wird wohl bleiben: Laut OGM-Studie sehen mehr als zwei Drittel aller arbeitenden Menschen die Zukunft in einer flexiblen Aufteilung ihrer Arbeitsleistung zwischen Büro und Homeoffice. Auch seitens der Unternehmerinnen und Unternehmer werden Arbeitsdisziplin, Produktivität und der Erwerb neuer Kenntnisse im Homeoffice mehrheitlich positiv bewertet.

Im Zeichen von Homeoffice & Co.

So ganz neu ist diese Entwicklung ja nicht. In unserer Coverstory geben Elias Felten und Barbara Trost einen Einblick in die Geschichte von Heimarbeit, Telearbeit und Crowdwork. In dem von ihnen herausgegebenen „Praxishandbuch Homeoffice“ setzen sich die Autorinnen und Autoren im Detail mit dem Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021 auseinander. Dieses wird von Felten, Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, durchaus kritisch beleuchtet.

Zu einem ähnlichen Urteil kommt auch Stefan Köck. Er spricht von einem „lückenhaften Fleckerlteppich“, meint aber auch, „dass unter den gegebenen Voraussetzungen nicht viel mehr zu erwarten war“. Wie es ihm gelang, mit seinem Autorenteam in kürzester Zeit einen ebenso praxisnahen wie tiefschürfenden „Homeoffice-Kommentar“ zu schaffen, erzählt er in einer Workstory.

Auch im MANZ Verlag ist Homeoffice gekommen, um zu bleiben. Das Konzept eines hausinternen Desksharing-Projektes inklusive ergänzender Homeoffice-Vereinbarung schildert Kollege Bernd Salchegger im Interview. Ähnlich wird es wohl in vielen Kanzleien und anderen Arbeitsstätten von Juristinnen und Juristen in ganz Österreich sein. MANZ zündet daher den Innovationssturbo: Unsere Dienstleistungen – vom Outlook-Add-in für die MANZ Cloud über die verbesserte RDB-Suche bis hin zur Online-Enzyklopädie zu juristischen Begriffen und Themen – bedeuten Mehrwert, Bedienkomfort und Zeitersparnis für die Nutzerin und den Nutzer.

„Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben – auch im MANZ Verlag“
Heinz Korntner, MANZ

Hier finden Sie alle Artikel der RECHTaktuell 4/2021.  Die ungekürzten Beiträge lesen Sie im ePaper der aktuellen Ausgabe.