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Von der Pioniertat zur Institution im Unternehmensrecht

Auf einem Sessellift in Kitzbühel fiel 1983 der Startschuss zum ersten österreichischen Kommentar zum damaligen HGB: Daraus wurde der heutige „Wiener Kommentar zum UGB“. Mittlerweile hat dieser Zuwachs bekommen.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
08. Juni 2021

„In den 1980er Jahren gab es keinen österreichischen Kommentar zum Handelsgesetzbuch“ erzählt Manfred Straube über die Vorgeschichte eines Werks, das bis heute Bestand hat. „Im Handelsrecht bestand weitgehende Rechtsgleichheit zwischen Österreich und Deutschland. Es herrschte daher die Meinung vor, ein eigener österreichischer Kommentar sei überflüssig oder sogar störend“.

Durch die fortschreitend eigenständige Entwicklung der österreichischen Literatur und Judikatur sowie durch beginnende Abweichungen in Gesetzesnovellen sah der damals junge Universitätsprofessor am Institut für Rechtswissenschaften der TU Wien sehr wohl Bedarf. Gehör fand er beim damaligen Eigentümer und Geschäftsführer des MANZ Verlags Franz Stein: „Er hat das Potenzial sofort erkannt und das Projekt zur Chefsache gemacht. So begann meine jahrzehntelange ausgezeichnete und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem MANZ Verlag.“
 

Der UGB-Kommentar als Problemlöser

Entscheidend für das Pilotprojekt war auch ein Schi-Wochenende in Kitzbühel im Jahr 1983, bei dem Manfred Straube die Professoren Hans-Georg Koppensteiner und Wolfgang Schuhmacher (Salzburg) sowie Ernst A. Kramer (St.Gallen) zur Mitwirkung gewinnen konnte. „Der endgültige Entschluss, die Sache anzugehen, fiel, als wir gemeinsam am Lift saßen!“, erinnert er sich. Damit war der Weg frei zur „Emanzipation“ der österreichischen Kommentar-Literatur.

„Der ,Wiener Kommentar zum UGB‘ ist eine Lebensaufgabe, die einen nicht loslässt.“
THOMAS RATKA, DONAU-UNIVERSITÄT KREMS

Mit wachsendem Ansehen des Werkes wurde auch der Kreis interessierter potenzieller Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis größer. Die angestrebte, heute allseits geschätzte fachliche Breite konnte so bald erreicht werden. Wichtig ist Straube ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Verwender des „Wiener Kommentars“ hätten meist eine konkrete Frage, die einer Antwort bedarf. Daher ist Lösungskompetenz gefragt.

 

Wiener Kommentar zum GmbHG

 

Straube: „Wir schufen den ersten und lange Zeit auch einzigen österreichischen Kommentar zu diesem Rechtsgebiet. Durch die Meinungsvielfalt und den Praxisbezug ist es aus meiner Sicht bis heute der maßgebliche Kommentar.“ Stets topaktuell sind die „Wiener Kommentare“ durch die Veröffentlichung als Faszikelwerk. Im Schnitt wird zweimal im Jahr aktualisiert, in etwa alle fünf bis sechs Jahre hält man dadurch in Summe ein an Haupt und Gliedern erneuertes Werk in Händen.

 

Auch die Rechtsordnung erfuhr seit der Erstauflage, nicht zuletzt durch EU-rechtliche Vorgaben, viele Änderungen; das GmbH-Recht steht in laufender Diskussion. Bei den dadurch anstehenden Aktualisierungen erhält Straube tatkräftige Unterstützung von Thomas Ratka und Roman A. Rauter. Seit 2015 treiben die renommierten Juristen nun auch als Co-Herausgeber die weitere Entwicklung des „Wiener Kommentars zum UGB“ und des „Wiener Kommentars zum GmbHG“ voran.

 

Vom Wiener Kommentar zu den „Grauzonen“

 

Ratka beschreibt die Arbeit an den „Wiener Kommentaren“ so: „Die Kunst besteht darin, in Bewegung zu bleiben. Ich bin in meiner Freizeit gerne mit dem Jeep in der Wüste unterwegs. Da ist das ähnlich: Wer sich nicht bewegt, bleibt im Sand stecken. Im Fall des Kommentars heißt das: Kommentieren, Erweitern, Einschränken.“ Die Zeit dafür nimmt sich der Vizerektor der Donau-Universität Krems trotz seiner beruflichen Verpflichtungen: „Wir schaffen mit dieser Tätigkeit – so meine ich – letztlich immaterielle Werte. Ein Werk, das überdauert und dessen Kontinuität gewahrt ist.“.

 

Ratka zählt auch zum Herausgeber-Team des „Kommentars zum BWG“ sowie gemeinsam mit Straube, Josef Aicher und Roman A. Rauter zu jenem des „Handbuchs Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht“. Gern und oft arbeitet er auch sonst mit Rauter zusammen – so etwa bei der Lehrbuch-Edition „Lernen, Üben, Wissen“. Ratka und Rauter sind weiters Tagungsleiter der „Jahrestagung Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ der MANZ-Rechtsakademie, die heuer vom 16. bis 17. September in Wien stattfindet.

 

Alles andere als ein Unbekannter für RECHTaktuell-Leser – wie auch für die Rechts-Community insgesamt – ist Roman A. Rauter. Im Rahmen einer Workstory in RECHTaktuell unterhielten wir uns im Vorjahr über seine Neugründung der Zeitschrift „Grauzonen“. Zu diesem Projekt ergeben sich viele Synergien: „Erkenntnisse aus der Arbeit an den ,Grauzonen‘ fließen in die ,Wiener Kommentare‘ ein. Umgekehrt finde ich in den Kommentaren die Inspiration für ein neues Heft.“

Mehr über Geschichte und Entstehung der „Wiener Kommentare“ lesen Sie in der RECHTaktuell 3/2021. Die Kommentare zum UGB und zum GmbHG werden laufend aktualisiert. Sie finden diese unter shop.manz.at.

„Diplomkaufmann Stein hat die Wiener Kommentare zur Chefsache gemacht.“
MANFRED STRAUBE, EM. PROF. DER UNIVERSITÄT WIEN