„Die Welt ist nicht schwarz und weiß“
Dem Juristen-Quartett aus Roman A. Rauter (Milchrahm Stadlmann), Bernhard Hainz (CMS Reich-Rohrwig Hainz), Erik Pinetz (Binder Gösswang) und Günther Rebisant (Rechtsanwalt in Wien) steht ein heißer Herbst bevor: In Kürze erscheint die erste Nummer ihrer gemeinsamen Zeitschrift „Grauzonen – Unternehmen im Recht“. Mittlerweile werken die Experten für Steuer-, Straf- und Arbeits- und Gesellschaftsrecht bereits an der zweiten Ausgabe. Und sie bereiten ihre erste ganztägige Jahrestagung zum Thema vor: Diese findet am 15. September im Steigenberger-Hotel Herrenhof im ersten Wiener Gemeindebezirk statt.
Das „Grauzonen“-Projekt hat eine längere Vorgeschichte: „Ende November 2018 las ich das Hauptverhandlungsprotokoll in einem Wirtschaftsstrafverfahren“, erinnert sich Rauter. „Dabei stellte sich mir die Frage, ob gesellschaftsrechtliche Themen wirklich allseits gut vertraut sind. Womöglich fehlt Juristen, die sehr in ihren Fachbereichen verhaftet sind, da mitunter der Blick auf die Praxis.“
„Es wäre übertrieben zu sagen, Recht sei grundsätzlich eine Grauzone“, fügt Steuerrechtsexperte Pinetz hinzu. „Allerdings geraten Unternehmen und deren Mitarbeiter häufig in Situationen, in denen eine zuverlässige rechtliche Einschätzung selbst für Fachleute schwer ist.“ Die Querschnittsmaterie erfordert daher eine Zusammenschau der Sichtweisen unterschiedlicher Rechtsgebiete.
Vier Fachgebiete von Gesellschaftsrecht bis Steuerrecht
Genau diesen Anspruch erfüllt die Zeitschrift „Grauzonen – Unternehmen im Recht“. Ausgewiesene Fachleute aus der Praxis bilden das Stammautoren-Team. Anlassbezogen können je nach Ausgabe noch Experten für weitere Fachbereiche hinzukommen. Erscheinen wird die Fachzeitschrift „Grauzonen“ quartalsweise mit Umfängen zwischen 32 und 40 Seiten.
Der Ansatz ist ein praxisbezogener, kein rein akademischer. Dem soll auch der bewusst eingeschränkte Umfang der Einzelbeiträge entgegenkommen. Anstelle detaillierter Ableitungen finden sich tendenziell Literaturverweise. „Dennoch versammeln die Ausgaben Beiträge von hoher Qualität zu schwierigen Fragestellungen“, hält Rebisant fest. „Wobei wir versuchen, die Themen immer ein Stück weiter zu denken, als das in der bisherigen Literatur der Fall ist.“
Servicegesellschaft und Arbeitsrecht
Die erste Ausgabe befasst sich – so wie auch die Jahrestagung – mit Servicegesellschaften. Diese werfen aus rechtlicher Sicht viele Fragestellungen auf: Worauf ist bei Weisungen an einen Geschäftsführer zu achten, der einerseits Arbeitnehmer bei der Muttergesellschaft ist, andererseits aber die Tochter-Servicegesellschaft leitet? Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? Und wie ist in diesem Fall die Sorgfaltsmäßigkeit zu definieren?
„Das Thema der weisungsunterworfenen Organe ist überhaupt ein Dauerbrenner“, weiß Hainz, der sich in der Anwaltskanzlei wie auch in der neuen MANZ-Zeitschrift mit dem Arbeitsrecht befasst.
Corona und das Insolvenzrecht
Heft 2 erscheint im Dezember dieses Jahres. Anlassbezogen werden Graubereiche im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt und Lehren für die Zukunft gezogen. Dies gilt über die Kernthemen hinaus, etwa auch mit Bezug zum Verfassungs-, Bestand- und Insolvenzrecht.
Die dritte Ausgabe, die im März 2021 erscheinen wird, widmet sich der Matrixorganisation mit ihren spezifischen Anordnungsbefugnissen. Gastautoren aus dem Bereich Datenschutzrecht werden dabei auch diesen Aspekt beleuchten. Auch weiterhin gibt es somit viel zu tun für das „Grauzonen“-Team. Unternehmensjuristen, die Angehörigen rechtsberatender Berufe sowie Behörden und Juristen erwarten spannende Zugänge zu heißen Themen der wirtschaftlichen Praxis.
Neugierig geworden?
Die Zeitschrift steht in Kürze im MANZ-Webshop zum Abo bereit. Spannend verspricht die am 15. September stattfindende erste Tagung zu werden. Hier geht’s zum Programm und zur Buchung.