MANZ-PROGRAMMMANAGER PETER DAX
Der Herr übers Zivilrecht
Peter Dax feierte kürzlich sein 30-Jahre-Jubiläum bei MANZ. Seit zwei Jahrzehnten ist er als Programmmanager für Zivilrecht tätig. An seiner Arbeit schätzt er die besondere Nähe zu den aktuellen Entwicklungen im Rechtsbereich.

Wie begann Ihre persönliche MANZ-Geschichte?
Kurz nach meinem Jus-Studium bin ich auf ein MANZ-Inserat gestoßen und habe mich beworben. Ich habe dann bald gemerkt, dass die Vielseitigkeit der Tätigkeitsbereiche und Themengebiete meinem Naturell entspricht. So bin ich bis heute geblieben.
Zunächst war ich neun Jahre lang im Lektorat tätig. Ich konnte dabei die Wachstumsgeschichte des Verlags während der vergangenen Jahrzehnte hautnah mitverfolgen: Als ich begonnen habe, war ich der einzige Vollzeitlektor. Heute arbeiten insgesamt 15 Lektorinnen und Lektoren in Voll- und Teilzeit für MANZ.
Seit 2000 sind Sie Programmmanager. Was hat Sie an der neuen Aufgabe gereizt?
Die neuen Strukturen mit Programmverantwortlichen für unterschiedliche Rechtsbereiche wurden erst mit der Jahrtausendwende geschaffen. Notwendig wurde dies durch den Ausbau des Verlagsgeschäfts.
Zu Beginn betreute ich mehrere Rechtsbereiche, auf das Zivilrecht habe ich mich dann mehr und mehr spezialisiert. Das ist zum einen ein spannendes Betätigungsfeld, da es aufgrund von Gesetzesvorhaben und Reformen oder durch neue Entscheidungen und Auslegungsfragen immer ein Informationsbedürfnis aufseiten der Rechtsanwenderinnen und -anwender und damit entsprechenden Publikationsbedarf gibt. Zum anderen betreffen Aspekte wie Vertrags-, Ehe- und Familienrecht jeden und jede im alltäglichen Leben. Ich nehme hier sozusagen den Herzschlag des Rechts wahr.
Werke zu Zivilprozessgesetz und Zitierregeln (AZR)
Welche sind die Flaggschiffe in Ihrem Programm?
Das Zivilrecht gehört zu den Kernkompetenzen des MANZ Verlags. Dadurch gibt es so viele maßgebliche Publikationen, dass eine lückenlose Aufzählung unmöglich ist. Besonders herausragende Werke sind unser ABGB-ON von Kletečka/Schauer, der Rummel/Lukas-Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie der von Hans W. Fasching begründete Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, jetzt herausgegeben von Andreas Konecny.
Studierende kennen Ihren Namen von dem Standardwerk „Abkürzungs- und Zitierregeln AZR“. Wie kam es dazu, dass Sie hier als Herausgeber auftreten?
Begründet wurde dieses im Auftrag des Österreichischen Juristentags herausgegebene Werk ursprünglich von Gerhard Friedl schon 1970, später ist Herbert Loebenstein als Herausgeber dazugekommen. Von ihm habe ich das Werk dann übernommen, weitergeführt und gebe es seit 2008 gemeinsam mit Gerhard Hopf heraus, der kürzlich bei der „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ für sein Lebenswerk geehrt wurde.
Die Bedeutung der AZR als Regelwerk für das Abkürzen und Zitieren ist sehr groß, und es freut mich, an der Fortführung dieses anerkannten und bewährten Hilfsmittels für Autorinnen und Autoren juristischer Texte maßgeblich mitwirken zu können.