NADINE BÖSCH: LEKTORIN UND REDAKTEURIN
Das Beste aus beiden Welten
In einer Doppelfunktion arbeitet Nadine Bösch für den MANZ-Verlag: Sie ist Lektorin für Zivilrecht und Redakteurin im Bereich Familienrecht (Zeitschrift EF-Z). Dadurch ergeben sich Synergien inhaltlicher Art.

Verlagslektorat ist ein ungewöhnliches Berufsziel für eine Juristin. Wie sind Sie zu MANZ gestoßen?
Während meines Studiums war ich bereits mehrere Jahre Rechtsberaterin beim ÖAMTC. Nach dem Gerichtsjahr wurde mir klar, dass dieser Berufsweg wie auch die Rechtsberatung für mich eher nicht in Frage kommt.
Die Freundin eines Kollegen war begeisterte MANZ-Lektorin – das war die einzige Bewerbung, die ich jemals geschrieben habe. 2005 habe ich bei MANZ begonnen, es hat sofort gepasst und ich habe seitdem nie zurückgeschaut.
Lektorin für Zivilrecht, Redakteurin für Familienrecht
Mittlerweile sind Sie nicht nur als Lektorin, sondern auch als Redakteurin tätig. Wie kam es dazu?
Ich habe neue Aufgaben neben meiner Tätigkeit als Lektorin für Zivilrecht gesucht. Da hat sich die Möglichkeit ergeben, die EF-Z als Verlagsredakteurin zu übernehmen.
Ich mache gerne unterschiedliche Dinge: Als Lektorin betreue ich vor allem große Projekte mit langer Vorbereitungszeit. Bei einer Zeitschrift habe ich neben mehr thematischen Gestaltungsmöglichkeiten nach wenigen Wochen ein fertiges Produkt in der Hand. Zugleich ergeben sich Synergien, beispielsweise bei der inhaltlichen Betreuung der Seminare des Verlags im Bereich Familien- und Erbrecht.
Was fasziniert Sie an der Tätigkeit für MANZ?
Als Mitarbeiterin findet man hier viel Gestaltungsfreiraum und eine tolle Arbeitsatmosphäre vor. Ich habe Freude an Büchern.
Noch wichtiger aber ist es mir, Projekte von Anfang bis Ende zu begleiten. Ich arbeite mit vielen interessanten Menschen zusammen, wodurch sich auch intensive, freundschaftliche Arbeitsbeziehungen ergeben.
Vom Erbrecht übers Eherecht bis zum Aufteilungsrecht
Die Zusammenarbeit wurde zuletzt durch die Corona-Pandemie erschwert. Wie haben Sie das erlebt?
Bei jenen, mit denen ich bereits in der Vergangenheit wiederholt zusammengearbeitet habe, hat es auf Anhieb wunderbar funktioniert: Wir haben heuer zwei Ausgaben der EF-Z ohne Redaktionssitzung erstellt. Etwas schwieriger ist es, wenn man sein Gegenüber noch nicht so gut kennt, aber auch das haben wir gut gemeistert.
Herausfordernd für mich – wie wohl für viele andere – ist die Arbeit aus dem Home Office, weil auch meine beiden Kinder, die noch zur Volksschule gehen, Unterstützung brauchen. Wenn die Buben im Distance Learning sind, erledige ich Tätigkeiten, die längeres, konzentriertes Arbeiten erfordern, daher oftmals am Abend.
An welchen größeren Projekten arbeiten Sie zurzeit?
Ein großes Projekt mit langer Vorlaufzeit war das „Handbuch Erbrecht“, das kürzlich erschienen ist. Im Rummel-Kommentar steht ein Band zum Eherecht an und in der EF-Reihe wird der Band zum Aufteilungsrecht neu aufgelegt. Und natürlich laufen bereits die ersten Vorbereitungen für die Seminare zum Familien- und Erbrecht, die für 2021 geplant sind.
Mehr über seine Pläne mit der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EF-Z) verrät Chefredakteur Edwin Gitschthaler im Gespräch mit RECHTaktuell. Das druckfrische „Handbuch Erbrecht“ finden Sie jetzt im MANZ Webshop.