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Coverstory

Wir sind ein eingespieltes Team

Mit Edwin Gitschthaler, Constanze Fischer-Czermak, Andreas Tschugguel und Nadine Bösch sind ausgewiesene Experten bei der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EF-Z) am Werk. Gegenüber RECHTaktuell äußert sich Gitschthaler über die Regierungspläne im Bereich von Unterhaltsrecht und Verschuldensfrage.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
08. Februar 2021

„Wir arbeiten seit vielen Jahren sehr gut zusammen und sind ein eingespieltes Team“, meint Chefredakteur Edwin Gitschthaler zur EF-Z-Redaktion. Die EF-Z erschien daher auch in Zeiten von Corona pünktlich und in gewohnter Qualität. Die Arbeitsteilung: Constanze Fischer-Czermak kümmert sich um Akquise und Qualitätskontrolle, der Wiener Notarsubstitut Andreas Tschugguel ist für die Entscheidungen im Bereich des Erbrechts zuständig, Gitschthaler selbst für jene im Familienrecht. MANZ-Mitarbeiterin Nadine Bösch besorgt das Lektorat und ist – als Expertin für Familien- und Erbrecht – Teil der Redaktion (siehe dazu unser Interview mit Nadine Bösch).

Streng nach wissenschaftlichen Maßstäben ausgerichtet ist die Qualitätskontrolle durch Fischer-Czermak, die als Ordinaria für Zivilrecht an der Universität Wien tätig ist. Dennoch oder gerade deswegen werden der EF-Z regelmäßig interessante Themen oder Beiträge nicht nur von AssistentInnen oder ProfessorInnen zahlreicher heimischer Universitäten, sondern auch von PraktikerInnen angeboten. „Was auch daran liegt, dass die EF-Z – zumindest aus meiner Sicht – die maßgebliche Anlaufstelle für Publikationen im Familienrecht ist“, fügt Gitschthaler hinzu.

Vom Außerstreitgesetz zur Zeitschrift für Familienrecht

Gitschthaler zählt bis heute zu den treuesten MANZ-Autoren. „Mit beinahe 35 Dienstjahren bin ich eigentlich schon fast so etwas wie ein Angestellter des Verlags“, scherzt er. Der „Ritterschlag“: Nach einigen publizistischen Gehversuchen erhielt Gitschthaler einen Anruf des von ihm bewunderten Hans Fasching. „Ausgerechnet mich, einen damals kleinen Richter in der Provinz, hat er gefragt, ob ich am Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen mitarbeiten wolle“, erinnert er sich. „Ich bin zwar grundsätzlich nicht klein, aber damals bin ich auf einen Schlag auf über zwei Meter angewachsen.“

Es folgten eigene Bücher und Publikationen mit anderen AutorInnen. Ein umfangreiches Projekt war der gemeinsam mit Johann Höllwerth geschaffene zweibändige Kommentar zum Außerstreitgesetz. Seit 1999 gibt Gitschthaler jährlich die EF-Sammlung zu Familienrecht und Erbrecht im MANZ Verlag heraus. Aus dieser Tätigkeit entstand die Idee zur Gründung einer Zeitschrift für Familienrecht, die 2006 innerhalb eines Monats aus dem Boden gestampft wurde.

Später wurde das Themenfeld um das Erbrecht erweitert. Ihre Leserinnen und Leser findet die EF-Z daher heute in allen Professionen – ob nun Richterin, Rechtsanwalt, Notar, Universitätsprofessorin oder Assistent. Rund die Hälfte der jeweiligen Ausgabe der EF-Z nehmen Beiträge und die Rubrik „Kurz gesagt“ ein, die zweite Hälfte besteht aus Entscheidungen. „Wobei es uns auszeichnet, dass wir möglichst auch Entscheidungsanmerkungen bringen und somit in die Tiefe gehen. Anmerkungen externer Autorinnen und Autoren sind bei uns stark vertreten.“

Verschuldensfrage und Kindesunterhalt

Interessant wird die Gesetzgebung in der näheren Zukunft: So will sich die Regierung dem Kindesunterhaltsrecht und der Verschuldensfrage bei der Ehescheidung annehmen. Der EF-Z-Chefredakteur sieht die Sache differenziert: „Die Regelungen im Bereich des Scheidungsverschuldens werden mitunter als antiquiert empfunden, die Pläne haben daher eine gewisse Berechtigung. Allerdings braucht man dann ein Ersatzmodell für den nachehelichen Unterhalt, das dem Fairnessempfinden entspricht – eine Art Bedarfskomponente mit Unbilligkeitsklausel.“

Bei der Frage nach der Höhe des Kindesunterhalts habe sich in der Vergangenheit viel zum Besseren gewendet. Das derzeitige System findet Gitschthaler daher so schlecht nicht: „Die Berechnung ist kompliziert, aber umsetzbar. Der OGH verfolgt eine klare Linie, die zweiten Instanzen halten sich daran, und in der ersten Instanz sind Außerstreitrechtspflegerinnen und -pfleger tätig, die nach meiner Einschätzung ihr Geschäft verstehen. Die Komplexität ist als ein Zeichen der Professionalisierung zu sehen.“ Überlegungen zum Kindesunterhalt und zur Verschuldensfrage finden Sie auch in unserem Interview mit Bezirksrichterin Doris Täubel-Weinreich.

„Die EF-Z ist heute die maßgebliche Anlaufstelle für Publikationen im Familienrecht.“
EWIN GITSCHTHALER, CHEFREDAKTEUR EF-Z

Auf ein Wiedersehen! Edwin Gitschthaler freut sich schon auf die Jahrestagungen für Familienrecht und Erbrecht. Mehr darüber im vollständigen Porträt in RECHTaktuell 1-2/2021. Ein Abo der EF-Z können Sie bequem online bestellen.