Home RECHTaktuell Editorial 2020/7-8: Virtuelles Arbeiten in der Rechtsbranche

Im trauten Heim zum Glück nicht allein

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© Franke
Heinz Korntner
Verlagsleiter
Datum
18. Juni 2020

Was vor wenigen Monaten noch kaum jemand für möglich gehalten hätte, ist auf einmal gang und gäbe. Arbeiten vom Home-Office etwa. Besprechungen via Skype. Oder Webinare zur persönlichen Weiterbildung. Wer solchermaßen auf die eigenen vier Wände zurückgeworfen ist, dem kann schon mal die Decke auf den Kopf fallen. Uns bei MANZ war daher schnell klar: Wir wollen alles tun, um Sie in dieser Phase bestmöglich zu unterstützen. Damit das traute Heim nicht
zum Albtraum wird.

„Herausfordernde Zeiten brauchen starke Partner“ – so lautete das Motto unserer Initiative. Dabei bemühten wir uns um maßgeschneiderte Lösungen in der Coronakrise: Unsere Rechtsdatenbank RDB.at etwa ist nun für Lehrende und Studierende auch von zu Hause aus nutzbar. Ergänzt wird dies durch das Angebot eines deutlich vergünstigten Drei-Monats-Abos. Mit der MANZ Cloud bieten wir zudem eine ideale Lösung für das ortsungebundene Arbeiten. Das einzigartige Software-Tool aus dem Hause MANZ wurde erst kürzlich um Mobile Apps und zusätzliche Funktionalitäten erweitert

Alles fürs virtuelle Arbeiten

Damit nicht genug, wurde auch webERV, unsere Lösung für den elektronischen Rechtsverkehr, jüngst auf den neuesten technischen Stand gebracht. Diese präsentiert sich nun im neuen Design und ist schneller und flüssiger zu bedienen. Nicht vergessen seien digitale Services wie der Linkbutler zur automatischen Analyse und Verlinkung von Dokumenten, simpLEX doks für individualisierte Firmenbuchanträge sowie infoDienste (für Abfragen in Melderegister, Firmen- oder Grundbuch).

„Virtuelles Arbeiten ist unsere neue Realität“ – diese Losung gab MANZ-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl aus. Wie die deutlich erhöhte Schlagzahl bei unseren Fachpublikationen trotz erschwerter Bedingungen gelingen konnte und wie die neue Arbeitsrealität im Verlag umgesetzt wurde, erzählt sie im Porträt.

Stark genutzt wurden in den vergangenen Monaten Webshop und Website mit der neuen Rubrik „COVID-19 und Recht“. Letztere wurde zeitweise täglich mit Kurzbeiträgen zur Rechtspraxis in der Coronakrise befüllt. Beide – Webshop und Website – sind künftig nach einem Relaunch noch komfortabler nutzbar.

Gedruckte Werke bleiben eine Kernkompetenz. Einen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt haben dabei das Autorenkollektiv des „Corona-Handbuchs“ unter der Herausgeberschaft von Reinhard Resch und das Haslinger/Nagele-Trio, das gemeinsam ein „Handbuch Epidemierecht“ verfasste – lesen Sie mehr dazu in der Workstory. Beide Handbücher entstanden innerhalb weniger Wochen.

Auch die Zeitschrift „RECHTaktuell“ wurde einem Relaunch unterzogen, die aktuelle Ausgabe können Sie hier entdecken. Die Zeitschrift ist künftig deutlich magaziniger aufgemacht – mit Fotostrecken, Porträts und Storys über MANZ und die Branche.