Die Krise ist ein Digitalisierungsturbo
Der Gesetzgeber drückte in der Corona-Krise aufs Gas, eine Verordnung jagte die nächste. Seitens des MANZ-Verlags wurde auf die sich rasch ändernden Rahmenbedingungen ebenso schnell und doch mit der gewohnten wissenschaftlichen Zuverlässigkeit reagiert.
„Neue Beiträge zur Rechtsdatenbank RDB.at wurden oftmals noch am Sonntag produziert und waren so zu Beginn der Arbeitswoche bereits abrufbar“, erklärt MANZ-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl. „Auf RDB.at fanden sich auch Interviews zum alles bestimmenden Thema mit Rechtsexperten.“ Um den Kunden die Arbeit zu erleichtern, wurden vergünstigte Drei-Monats-Abos der Rechtsdatenbank angeboten.
Susanne Stein-Pressl: „MANZ hat eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Rechtsbranche.“
Hintergründe zu Corona und Recht
Online wurde eine eigene Rubrik zu „Covid-19 und Recht“ geschaffen, die zeitweise täglich, jedenfalls aber mehrmals wöchentlich mit neuen Kurzbeiträgen von MANZ-Fachautoren befüllt wurde. Beworben wurden diese via Newsletter und über soziale Medien. Ausführlichere Beiträge zur Rechtspraxis in der Corona-Krise wurden in allen Fachzeitschriften des Verlagshauses veröffentlicht – von ecolex bis immolex, von „Recht der Medizin“ bis „Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung“.
Komplex wurde die rechtliche Situation durch das Ineinandergreifen von bestehender und neuer Gesetzgebung, von Rahmengesetz und Verordnung. „Es war uns daher bald klar: Wir brauchen auch eine systematische Aufbereitung“, so Stein-Pressl. Das war der Startschuss für zwei Handbücher – das „Handbuch Epidemierecht“ und das „Corona-Handbuch“. Für Letzteres wurde mit traditionellen Grundsätzen bei der Publikation gebrochen: „Das Corona-Handbuch ist zuerst online und erst dann in Printform erschienen.“ Aktualisierungen werden wiederum online ergänzt und finden in anschließende Auflagen Eingang.
Alles neu – von Webshop bis manz.at
„Die Corona-Krise war ein Digitalisierungsturbo für die gesamte Branche“, sagt die MANZ-Chefin. „Wir haben das an den Zugriffen auf unsere Homepage und auf den Webshop gesehen. Daher freut es mich besonders, dass beide soeben einen Relaunch erfahren haben.“ Diese wurden nicht nur optisch modernisiert und für mobile Endgeräte optimiert. Im Webshop mit seinen mehr als drei Millionen Titeln finden sich nun auch die Online-Publikationen aus der Rechtsdatenbank RDB. Sämtliche Titel werden darüber hinaus nach Rechtsgebieten klassifiziert – das ist einmalig in Österreich.
Ab sofort können im Webshop nicht nur Bücher bestellt, sondern auch Seminare und Tagungen gebucht werden. „Das Ganze ist ein Riesenprojekt, auf das wir ganz besonders stolz sind!“ Phase 2 ist bereits in Vorbereitung: Bald soll es auch möglich sein, themenspezifische Newsletter individualisiert zu beziehen.
MANZ als verlässlicher Begleiter in der Krise
Als praktisch für viele Kunden erwies sich in der Home Office-Phase die MANZ Cloud. Dabei handelt es sich um eine für die Branche maßgeschneiderte Cloud-Lösung von MANZ. Das Besondere daran – nebst zahlreichen praktischen Funktionalitäten und der einfachen Nutzung: Die MANZ Cloud ist DSGVO-konform und die Speicherung erfolgt in österreichischen Rechenzentren.
Auch in Zukunft dürfte dem MANZ-Team die Arbeit nicht ausgehen: „Als Folge der Pandemie-Maßnahmen wandelt sich die Gesundheitskrise zur Wirtschaftskrise“, meint Stein-Pressl. „Dadurch besteht weiterhin ein hoher Publikationsbedarf, den wir mit allen unseren Medien abdecken werden. Das geht vom Insolvenz- und Unternehmensrecht bis hin zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.“
Nach der Legislatur-Flut folgt die Judikatur-Welle, ist die MANZ-Geschäftsführerin überzeugt: „Strittige Fälle und Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof werden uns noch geraume Zeit beschäftigen.“
Lesen Sie die komplette Coverstory in der RECHTaktuell 7-8/2020.