Der Weg zum Richteramt
Dr. Matthias Neumayr im Interview

Wie war Ihr beruflicher Werdegang? Würden Sie alles genauso wieder machen?
Ob ich wieder alles genau so machen würde, kann ich nicht beantworten. Man trifft im Leben oft spontan kleine Entscheidungen, die große Auswirkungen auf die Zukunft haben. Ich hatte zum Beispiel im Sommer 1981 zur gleichen Zeit vier berufliche Optionen. An einem bestimmten Abend war ich mir sicher, dass ich den zugesagten Platz auf der SAIS Europe der Johns Hopkins University in Bologna nehmen werde.
Und am nächsten Tag in der Früh habe ich mich ganz anders entschieden, nämlich die angebotene Stelle als Richteramtsanwärter anzunehmen. Ich kann es rational nicht erklären. Aber es war sicher eine gute Entscheidung: Ich hätte sonst beispielsweise meine Frau im Oktober 1981 nicht kennengelernt. Ich wurde Anfang 1984 Richter an zwei Bezirksgerichten im Land Salzburg. Sehr lange war ich in erster Instanz tätig, vor allem im Zivil- und im ASG-Bereich. 1998 wurde ich Richter des OLG Linz und 2001 Hofrat des OGH.
Was würden Sie Ihrem 20-jährigen Ich raten?
Auf die Berufswahl bezogen: Das zu tun, woran man ein Leben lang (wahrscheinlich) Freude haben wird. Und den Mut zu haben, auch einmal etwas zu ändern.
Welche Ratschläge würden Sie Studierenden geben, die auch Richter/Richterin werden wollen?
In erster Linie sollte man sich klar werden, ob man Stärken hat, die für den Richterberuf wichtig sind: Sich gut in andere Menschen hineindenken können, die Menschen „hinter den Akten“ sehen, gut mit der Sprache umgehen können, Freude am Umgang mit Menschen haben, sich schnell auf die jeweilige Situation einstellen können und eine konstruktive Atmosphäre schaffen. Als Richterin oder Richter muss man auch in der Lage sein, seine eigene Persönlichkeit und sein Verhalten ständig zu hinterfragen und entsprechend anzupassen.
Wie genau werde ich überhaupt Richter/Richterin?
Man meldet sich in der Gerichtspraxis als „Übernahmewerber“. Der entscheidende Punkt ist es, danach Richteramtsanwärterin oder Richteramtsanwärter zu werden. Hat man diese Hürde geschafft, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit Richterin oder Richter.
Wie ist das Übernahmeverfahren aufgebaut?
Meine Kenntnisse beziehen sich vor allem auf den OLG-Sprengel Linz. Es ist aber in allen vier OLG-Sprengeln ähnlich. In der ersten Phase arbeitet man drei Monate bei einem Bezirksgericht und vier Monate bei einem Landesgericht (ich rate immer, sich ein ländliches Bezirksgericht zu überlegen, weil man eine größere fachliche Breite kennenlernt). In dieser Phase (natürlich auch nachher) wird man von den Ausbildungsrichterinnen und -richtern beurteilt. Da spielen nicht nur fachliche Kenntnisse eine Rolle, sondern die Einschätzung der Persönlichkeit steht im Vordergrund.
Die Auswahl ist sozusagen pyramidenartig aufgebaut: Alle paar Monate gibt es eine Reihung und die besten Kandidatinnen und Kandidaten bekommen die Chance einer Verlängerung der Gerichtspraxis. Die wichtigsten Kriterien dafür, ob man letztlich als Richteramtsanwärterin oder Richteramtsanwärter übernommen wird, sind die Beurteilungen durch die Ausbildungsrichterinnen und -richter, das Ergebnis von psychologischen Tests und ein „Fachgespräch“ – das ist eine Art Prüfung beim OLG. Außerdem gibt es Gespräche mit Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte und Oberlandesgerichte und im Justizministerium. Ich muss nochmals betonen: Im Vordergrund steht die Persönlichkeit. Ist man in der Lage, eher Lösungen zu fabrizieren als Probleme? Ist man arbeitsbereit, stressresistent und engagiert? Daher zählen die Noten, die man im Studium hatte, weniger als die Beurteilungen bei Gericht. Zweifellos gibt es oft Übereinstimmungen.
Welche Hürden erwarten mich?
Man muss wirklich ausdauernd sein, denn man kann nicht damit rechnen, dass man am Ende dieses Auswahlverfahrens übernommen wird. Durch die großen Pensionierungswellen ab ungefähr 2020 braucht man in Kürze recht viele junge Richterinnen und Richter, daher kann man sich zum Beispiel auch mit der Rechtsanwaltsprüfung samt Ergänzungsprüfung auf eine RiAA-Planstelle bewerben. Aber auch da werden natürlich die Beurteilungen angeschaut, die man früher als Rechtspraktikantin oder Rechtspraktikant bekommen hat.
Worauf wird in der Ausbildung besonders Wert gelegt?
Die aus meiner Sicht wichtigsten Eigenschaften habe ich schon erwähnt. In der Beurteilung der ÜbernahmswerberInnen wird auf diese Persönlichkeitseigenschaften auch besonderer Wert gelegt. Da spielt auch eine Rolle, ob man Interessen hat, die über Akten und Bücher hinausgehen.
Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Übernahme?
Ein Patentrezept gibt es nicht. Authentisch sein. Aktuell ist es nicht unbedingt von Vorteil, wenn man direkt von der Uni kommt, ohne jemals beruflich irgendetwas anderes gemacht zu haben.
Wie sieht der Arbeitsalltag einer Richterin oder eines Richters aus? Ist die Tätigkeit mit einer 40-Stunden-Woche vergleichbar?
Es kommt darauf an. Am Beginn muss man sicher mit weit mehr als 40 Stunden pro Woche rechnen. Hat man mehr Routine, kann es durchaus auch weniger sein. Es gibt arbeitsintensivere Phasen und Phasen mit weniger Druck. Bekommt man ein großes Verfahren, muss man bereit sein, über längere Zeit eine hohe Arbeitsleistung zu erbringen, und das vielleicht unter den Augen einer kritischen Öffentlichkeit. Das Bild der Richterin oder des Richters, der/die Vollzeit arbeitet, aber trotzdem zu Mittag heimgeht, ist nicht auszurotten, aber falsch. Unabhängigkeit des Richters klingt sehr gut – man hat auch eine große Verantwortung und muss sich bewusst sein, was man mit seinen Entscheidungen, aber auch mit seinem Verhalten bewirkt.
Kann man sich Verhandlungen zeitlich flexibel einteilen und auch von zu Hause aus arbeiten?
Verhandlungen muss man bei Gericht (oder an Ort und Stelle) absolvieren. Die Termine dafür kann man sich schon halbwegs flexibel zeitlich einteilen. Man muss aber konsequent und stetig arbeiten und die Schwerpunkte richtig setzen, sodass man sich nicht verzettelt. Sicher kann man einiges zu Hause machen, gerade mit dem elektronischen Akt – etwa Urteile schreiben, doch das hängt mehr davon ab, ob man die entsprechende Arbeitsatmosphäre vorfindet.
Ist die Arbeit familienfreundlich?
Eine gewisse zeitliche Flexibilität spricht dafür. Verallgemeinern kann man die zeitliche Flexibilität aber nicht: Wenn ich in Strafsachen einen Enthaftungsantrag bekomme, muss ich ihn auf der Stelle bearbeiten. Und auch zu Hause muss man sehr konsequent bei der Arbeit sein. Hat man Kinder, gibt es die Möglichkeit, die Auslastung zu reduzieren, man muss aber mit mindestens 50% dabei sein.
Wodurch unterscheidet sich die Tätigkeit am BG von der am LG und OLG?
In erster Instanz steht die Verhandlungstätigkeit im Vordergrund. Man hat auch viel mehr Akten zu erledigen und kann nicht so viel Zeit für einzelne schwierige Rechtsprobleme aufwenden. Rechtsfragen zu lösen ist dann mehr Aufgabe der zweiten und vor allem der dritten Instanz.
Ist die Arbeit als Richter am OGH besonders herausfordernd?
Jein – wie man es nimmt. Zu verhandeln ist in erster Instanz oft sehr anstrengend. In der dritten Instanz geht es dann mehr um andere Dinge: Man muss bei der Entscheidung über den einzelnen Fall hinausdenken können, weil eine wesentliche Aufgabe des OGH seine „Leitfunktion“ ist. Außerdem werden die Entscheidungen in einem Fünf-Richter-Senat getroffen, mit allen gruppendynamischen Effekten. Die Entscheidungen stehen natürlich im Blickpunkt der juristischen Öffentlichkeit – daran muss man sich auch gewöhnen.
Was macht Ihnen am meisten Spaß als Richter? Was ist eher nicht so interessant?
Etwas abstrakt gesagt: Was mir an meinem Beruf gefällt, ist das Lösen von Problemen und die Möglichkeit, bei der Lösung von Situationen mitzuwirken, die nicht so zufriedenstellend sind. Und was mir nicht so gefällt: Dass genau das nicht so gelingt, wie ich es mir manchmal vorgestellt habe oder wünsche. Doch auch damit muss man als Richterin oder Richter leben lernen.
Über Dr. Matthias Neumayr
Er begann im Jahr 1981 seine Ausbildung zum Richter, war ab 1984 Richter der Bezirksgerichte Radstadt und Tamsweg und von 1986 bis 1998 Richter am Landesgericht Salzburg sowie an zwei weiteren Bezirksgerichten. Er absolvierte 1998 die Rechtsanwaltsprüfung und wurde Richter am Oberlandesgericht Linz. Seit 2001 ist er als Hofrat am Obersten Gerichtshof tätig, dessen Vizepräsident er seit 2018 ist.