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EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG

Datenschutz: Belastungsproben 2021 verlängert

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Elisabeth Maier / Europ. Datenschutztag
© Wolfgang Prummer
Dr. Elisabeth Maier
Verlagsredakteurin der Zeitschrift „Datenschutz konkret“
Datum
28. Januar 2021

Womit hat der Datenschutz 2020 gekämpft?

Das Jahr 2020 war eine Belastungsprobe für das Datenschutzrecht:

  • Corona-Tracking-App und ihre datenschutzrechtlich korrekte Konstruktion;
  • Fiebermessen bei Arbeitnehmern;
  • Weitergabe von Gesundheitsdaten erkrankter Personen an Bürgermeister;
  • Datenblätter bei Besuchen im Altersheim und im Spital;
  • Gästelisten in der Gastronomie.

Aber auch abseits der Corona-Pandemie war 2020 kein ruhiges Jahr für den Datenschutz: Der EuGH hob das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA auf („Schrems II“). Es wird fleißig an Orten gefilmt, wo das nicht geschehen sollte – Duschkabinen, öffentlichen WC-Anlagen, Hauszugänge und Nachbargärten. Im Marketing musste ein großer Player, die Post, leidvoll erfahren, dass nicht alle Verknüpfungen von Daten rechtmäßig sind.

Was kommt 2021 in die Verlängerung?

Mit Corona zog das Homeoffice in die Privatwohnungen ein und wird dort oft bleiben. Überlegungen zur Kontrolle von Arbeitnehmern mit Kameras, Keyloggern oder unauffälligen technischen Lösungen sind absehbar. Der E-Impfpass steht in den Startlöchern und damit Fragen zur sicheren Übermittlung von Impfdaten und wer sie eigentlich einsehen darf, etwa beim Abschluss einer Zusatzversicherung oder beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Reisefreudige werden – mehr oder weniger freiwillig – bei Flügen und Buchungen Gesundheitsdaten bekannt geben müssen.

Die bestehende Rechtunsicherheit bei der Nutzung von Standardvertragsklauseln im internationalen Datenverkehr wird wahrscheinlich von Gerichten beurteilt werden. Videoüberwachungen werden die Datenschutzbehörde weiterhin beschäftigen; mit § 120a StGB (unbefugte Bildaufnahmen) werden 2021 Dusch- und WC-Bilder allerdings auch ein Thema für den Strafrichter. Max Schrems wird nach der Entscheidung des OLG Wien (11 R 153/20f) weiter darum kämpfen, was Teil einer vertraglichen Leistung und einer Einwilligungserklärung ist. Und in der Folge werden Gerichte nicht umhinkommen, die uneinheitliche Judikatur zum Thema Schadenersatz für Ungemach zu überdenken. Die geplante Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp sorgt für Aufregung und für den Wechsel von Besorgten zu anderen Messengerdiensten, wo man sich jedoch genauso mit der Datensicherheit auseinandersetzen muss. Die Belastungsproben für den Datenschutz werden 2021 nicht enden.

Mehr zu WhatsApp, der OLG-Entscheidung von Schrems und Videoüberwachung in der Duschkabine in der neuen Dako 1/2021!

Einen Leitfaden für die richtige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes in der Praxis bietet das Praxishandbuch Datenschutzrecht von Rainer Knyrim.