Wie kam es zum Corona-Handbuch?
Noch nie hat sich die Rechtslage in so kurzer Zeit so stark geändert wie in der Corona-Krise. Und vermutlich noch nie entstand ein so grundlegendes Werk in so kurzer Zeit wie das „Corona-Handbuch“ – Herausgeber und JKU-Institutsvorstand Dr. Reinhard Resch im Interview.

Von wem kam die Initialzündung zum „Corona-Handbuch“?
Am Anfang stand die Idee des MANZ-Verlagsleiters Heinz Korntner zu einer rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung der Covid-19-Sammelnovellen in Buchform. Daraufhin hat er mich angerufen: Ich hätte freie Hand und solle mir ein Konzept überlegen.
Wie darf man sich die Entstehungsgeschichte in so kurzer Zeit und inmitten der Corona-Krise vorstellen?
Eine wesentliche Herausforderung bestand darin, Top-Autoren zu finden, bei denen ich davon ausgehen konnte, dass sie ihre Texte ebenso schnell wie verlässlich liefern würden. Das „Corona-Handbuch“ spiegelt den Stand des 18. Covid-19-Gesetzes, das am 14. Mai im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Es ist damit extrem aktuell.
Welche Autoren haben am Handbuch mitgeschrieben?
Hinsichtlich der Zugänge ist eine interessante Mischung gelungen. Unter den Autoren sind Universitätsprofessoren und -assistenten, Richter, Anwälte und Verwaltungsbedienstete. Diese haben allesamt sehr diszipliniert und zuverlässig ihre jeweiligen Themengebiete bearbeitet. Trotz des Zeitdrucks sind durchwegs ganz tolle Beiträge entstanden.
Der Kompass durch die Corona-Gesetze
Wie sieht das konzeptionelle Grundgerüst aus?
Wichtig war es mir, einen verlässlichen Kompass durch das Regelungsdickicht der Covid-19-Gesetze zu bieten. Rechtsanwender sollten darin Antworten auf die wesentlichen Fragen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten finden.
Insgesamt 28 Fachexperten bearbeiteten 17 Themengebiete vom Arbeits- und Sozialrecht zum Zivil- und Zivilprozessrecht, vom Verfahrungs- zum Strafrecht, vom Steuer- zum Insolvenzrecht. Dazu kamen Spezialthemen wie Epidemierecht, Kurzarbeit oder rechtliche Belange zum Home Office.
Was ist das Resultat, wenn 28 Autoren an einem gemeinsamen Werk arbeiten?
Im Ergebnis handelt es sich um die erste systematische Aufarbeitung der Covid-19-Gesetzgebung. Diese geht über eine reine Darstellung hinaus. Praxisnah wird das Handbuch durch viele konkrete Beispiele, Tipps und Checklisten.
Online vor Print – Corona macht erfinderisch
In welcher Form wurde das „Corona-Handbuch“ publiziert?
Einzigartig ist nicht nur der publizistische Ansatz des Handbuchs, sondern auch dessen Veröffentlichung in mehreren Etappen: Auf eine elektronische Ausgabe folgte die Printpublikation. Danach wurden wiederum elektronische Updates eingearbeitet. Die zweite Auflage wurde bereits um Entschädigungs- und Darlehensrecht erweitert.
Worin lag für Sie der Reiz dieses besonderen Werks?
Wir mussten Pionierarbeit leisten und in sehr kurzer Zeit sehr gute Qualität liefern. Das ist anspruchsvoll vom Intellektuellen her und damit in gewisser Weise auch reizvoll. Die Autoren haben die Tätigkeit am Buch als sinnvolle Arbeit gesehen, so mein Eindruck. Daher haben auch die äußerst knappen Abgabetermine gehalten. Wie am Schnürchen lief zu guter Letzt noch die Zusammenarbeit mit Lektorat und Produktion im MANZ Verlag.
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