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Legal Tech ist spannend

© Alexander Fried

Die IT-Branche im Allgemeinen mag immer noch stark männlich dominiert sein. Das Online-Produktmanagement im MANZ Verlag profitiert von Frauenpower. Seit 2017 treibt Marion Oberenzer hier zentrale Projekte wie den Linkbutler und die MANZ Cloud voran.

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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
16. November 2020

Im Online-Produktmanagement von MANZ landete Marion Oberenzer über Umwege: „Ursprünglich habe ich Wirtschaftswissenschaften studiert.“ Nach dem Studium werkte Oberenzer in der Online-Vermarktungsabteilung eines Medienunternehmens und entwickelte einen „Online-Concierge“ für die Hotellerie bei einem Start-up, ehe sie bei MANZ ihre heutige berufliche Heimat fand.

Im Online-Produktmanagement kann sie seit 2017 beide Leidenschaften miteinander verbinden – jene für die Digitalisierung mit der Vorliebe fürs Analysieren, Strukturieren und Problemlösen. Auch Elemente ihres Studiums kommen ihr in dieser Funktion zugute – etwa die Grundlagen von Marktanalysen und Kundenbefragungen.

Unterstützung im Home-Office

Bei MANZ begleitet Oberenzer Projekte von der ersten Idee bis zur Umsetzung und anschließenden stetigen Weiterentwicklung. Unverzichtbar ist die Kenntnis der Workflows auf Kundenseite. Weshalb Oberenzer auch mit Befragungen arbeitet. Ihr Repertoire reicht hier von der Online-Befragung mehrerer tausend User bis hin zu ausführlichen qualitativen Interviews. „Meist führe ich einen Prototypen direkt vor Ort beim Kunden vor und spiele mögliche Use Cases durch.“

Zu den Großprojekten der jüngeren Vergangenheit zählen der Linkbutler und die MANZ Cloud. Noch heuer soll ein „Outlook Add-In“ live gehen. Mit Hilfe dieser Funktionalität werden E-Mail-Anhänge in MANZ Cloud-Links umgewandelt. Das ermöglicht die sichere Freigabe von Dateien, Ordnern oder Links zum Hochladen via Outlook. Praktisch ist der Passwortschutz beim Austausch von Dokumenten.

ÖRAK-Richtlinie als Argument für die MANZ Cloud

„Während der Corona-Ausgangsbeschränkungen waren unsere Nutzer heilfroh über die MANZ Cloud“, weiß Oberenzer aus einer Online-Umfrage, die sie durchgeführt hat. „Dadurch war alles vorbereitet für die Arbeit aus dem Home-Office.“

Ein überzeugendes Argument liefern die kürzlich überarbeiteten Richtlinien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) zur Cloud-Nutzung. Diese sehen vor, dass Anwälte mit externen Cloud-Anbietern zusammenarbeiten können, um Klientendaten zu speichern. Der Rechtsanwalt habe den Dienstleister dabei nachweislich vertraglich zu verpflichten, ihn im Falle einer Hausdurchsuchung unverzüglich zu informieren. Es dürfte in der Praxis kaum möglich sein, das geforderte „angemessene Niveau der Datensicherheit“ bei Nutzung eines internationalen Cloud-Anbieters zu erfüllen. „MANZ dagegen steht für Verlässlichkeit und Vertrauen – und speichert die Daten in Österreich“, so die Online-Produktmanagerin.

Übers Word Add-In in die RDB Rechtsdatenbank

MANZ-Kunden kennen den Linkbutler als unverzichtbares Feature, um juristische Zitierungen in Dokumenten mit Inhalten der RDB Rechtsdatenbank zu verlinken. Oberenzer werkt indessen bereits am nächsten anwendungstechnischen Meilenstein: einem Word Add-in, um schon beim Verfassen direkt aus dem Textdokument zu verlinken. „Praktisch ist auch das parallel erstellte Quellenverzeichnis.“ Damit lassen sich künftig nicht nur fremde, sondern ebenso eigene Dokumente analysieren.

Wobei Oberenzer schon weiterdenkt: „In der nächsten Phase wollen wir den Autor bereits bei der Recherche und Zitierung unterstützen. Dazu integrieren wir die Suche in der RDB Rechtsdatenbank in unser Word Add-In.“ Während der Nutzer dann ein Zitat eingibt, soll ein Zitierservice einen Vorschlag für Gesamtwortlaut samt Verlinkung unterbreiten. Wann es so weit sein wird? „Das könnte noch heuer etwas werden“, ist Oberenzer vorsichtig optimistisch.

„Die älteste Cloud-Nutzerin ist 85 und arbeitet mit einem Tablet in der MANZ Cloud.“
MARION OBERENZER, MANZ

Weitere Informationen zur MANZ Cloud und zum Linkbutler finden Sie online. Was die MANZ Cloud so einzigartig macht und warum diese nun auch mobil ist, erläutert Marion Oberenzer in der RECHTaktuell Ausgabe 11-12/2020.