Zeitschrift für Familien- und Erbrecht
- Aktuellste Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte mit Praxistipps und Anmerkungen
- Beiträge von Fachleuten zu praktischen Fragen – zB Unterhalt, Erwachsenenschutz, Scheidung, Erbrecht
- Checklisten – zB Gewaltschutz, Gebühren, Krankenversicherung
- Muster – zB Vorwegvereinbarung über eheliches Gebrauchsvermögen
- Serviceteile zur Unterhaltsbemessung
- Neues aus der Gesetzgebung
Alle Bereiche des Familienrechts
- Abstammung und Adoption
- Kindschaftsrecht
- Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft
- Unterhalt; Unterhaltsvorschuss
- Recht der Lebensgemeinschaften
- Erwachsenenschutz, Unterbringung, Heimaufenthalt
- Gewaltschutz
- Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
- Sozialversicherungsrecht
- Verfahrens- und Kostenrecht
- Internationales Familienrecht
Erscheinungsweise
Jährlich 6 Hefte. Erscheint 2025 im 20. Jahrgang.
Bezugspreis
Jahresabonnement 2025: EUR 176,– inkl. Versand (in Österreich)
Kennenlern-Abonnement 2025: 2 Hefte EUR 15,– inkl. Versand (in Österreich)
Zielgruppen
Rechtsanwälte, Gerichte, Notare, Richter, Erwachsenenvertreter, Kinder- und Jugendhilfeträger, Patientenanwälte, Bewohnervertreter, Standesbeamte, Gerichtssachverständige, Mediatoren
Erscheinungsweise
Jährlich 6 Hefte (Jänner, März, Mai, Juli, September, November)
Anzeigenformate (Breite x Höhe in mm) und Preise
Format | Preis SW | Preis 4c |
---|---|---|
1/1 Seite 190 x 2272mm | EUR 1.100,– | |
1/2 Seite quer 155 x 123 mm, hoch 75x247 mm | EUR 620,– | |
1/4 Seite quer 155x60 mm, hoch 75x120 mm | EUR 370,– | |
Sonderplatzierung/Sonderformat | ||
1/1 Seite 210x297 mm, abfallend, U2 oder U3 | EUR 1.210,– | EUR 1.860,– |
1/1 Seite 210x297 mm, abfallend, U4 | EUR 1.310,– | EUR 1.960,– |
Abfallendes Format: A4, 210 x 297 mm mit 5 mm Überfüller
Alle Preise zzgl. 5 % Werbeabgabe und 20 % USt.
Beilagen
Bis 40 g EUR 600,– p.T.
Jahresabschlüsse
Rabattstaffel 3 x 5 %, 6 x 10 %
Auflage
1.000 Exemplare
Anzeigenschluss
4 Wochen vor Erscheinungstermin.
Sonderwerbeformen, Beihefter und ONLINE auf Anfrage
Druckvorlagen
Ausschließlich PDF ab der Version 1.3 mit eingebetteten Schriften sowie unkomprimierten, eingebetteten Abbildungen im CMYK-Farbraum oder Graustufe, mit einer Auflösung von 2400 dpi.
Einzelbilder: Pixelbilder: Format TIFF, Auflösung 300 dpi bei Endgröße
Vektorgrafik: Format EPS mit eingebetteten Schriften
Vergeben Sie bitte Datei-Namen, wie zB „Firmenname_bezeichnender_Inseratename.pdf“
Daten bis 5 MB können Sie per E-Mail an produktion@manz.at schicken, größere Datenmengen via ftp-Server.
Chefredakteur
Sen.-Präs. d OGH Hon.-Prof. Dr. Edwin Gitschthaler
Redaktion
Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak
Mag. Andreas Tschugguel
Erstellung des Manuskripts
Das Zeichenlimit beträgt in der Zeitschrift 25.000 Zeichen (inklusive Fußnoten und Leerzeichen). In Word sehen Sie diese Zahl unter „Extras“ -> „Wörter zählen“ -> Kästchen „Fußnoten berücksichtigen“ anhaken. Eine Druckseite umfasst etwa 5.500 bis 6.000 Zeichen (abhängig von der Anzahl der Fußnoten und der Länge der Überschriften).
Bei Zitaten bitten wir Sie sich an die „Abkürzungs- und Zitierregeln“, AZR, 8. Auflage 2019 zu halten. Bitte beachten Sie auch das Update-Service der AZR.
Soweit im Manuskript auf natürliche Personen Bezug genommen wird, wird der leichteren Lesbarkeit halber nur die männliche Form angeführt (dh weder „Notarin und Notar“ noch „Notar/in“ oder „NotarIn“, sondern nur „Notar“).
Beachten Sie bitte außerdem die Bearbeitungsrichtlinien der EF-Z am Ende dieses Textes!
In der Zeitschrift EF-Z wird grundsätzlich die neue Rechtschreibung verwendet. Bitte bedenken Sie vor allem bei einer Rechtschreibprüfung am Computer, dass Originalzitate – nur wenn sie unter Anführungszeichen stehen – (Gesetzestexte, parlamentarische Erläuterungen usw.) in der Originalschreibweise wiedergegeben werden.
Zur Erleichterung der Produktion verwenden Sie bitte die MANZ-Formatvorlagen. Dort sehen Sie auch sämtliche Teile (Überschrift, Aufzählungszeichen, Abstract, Infobox etc.), die Ihr Manuskript enthalten muss.
Ein konkretes Beispiel für eine optimale Gestaltung eines Manuskripts finden Sie am Ende dieses Textes. Bei der inhaltlichen Gestaltung ist es entscheidend, sich am Leser zu orientieren. Die Aussage eines Textes soll durch Gliederungen, Zwischenüberschriften und Hervorhebungen deutlich gemacht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Leser wenig Zeit haben und fassen Sie sich kurz.
Schicken Sie das endgültige Manuskript als Word-Datei per E-Mail an den Redakteur der EF-Z unter der Adresse nadine.boesch[at]manz.at.
Grafiken
Wenn in Ihrem Manuskript Bilder (z.B. Grafiken, Abbildungen oder Fotos) vorkommen, machen Sie bitte im Manuskript durch das eingefügte Bild oder einen Hinweis deutlich, an welcher Stelle das Bild abgedruckt werden soll. Weiters ersuchen wir Sie, die Bilder separat in einer eigenen Datei zu schicken. Die Mindestauflösung für Druck ist 300 dpi in Graustufen in der gewünschten Größe. Als Dateiformat verwenden Sie bitte *.tiff, *.eps, *.pdf oder *.jpg.
Ablauf bis zur Imprimatur (Druckfreigabe)
Das eingereichte Manuskript wird von der Redaktion begutachtet. Falls sich Fragen oder Änderungsvorschläge ergeben, kontaktieren wir Sie.
Danach wird das Manuskript im Verlag lektoriert, korrekturgelesen und eine Fahne erstellt, die wir Ihnen als pdf-Datei zuschicken. Diese Fahne entspricht im Groben dem Layout im Heft. Der genaue Seitenumbruch wird allerdings erst bei der Zusammenstellung des Heftes festgelegt.
Bitte sehen Sie die Fahne durch und korrigieren bzw. ergänzen Sie Fehlendes. Sie können die Korrekturen gleich direkt am Ausdruck vornehmen. Wenn Sie auf Ihrer Fahne kleine schwarze Kästchen vorfinden, handelt es sich um sogenannte Blockaden. Mit Blockaden werden Stellen gekennzeichnet, an denen sich Fehler befinden. Die unterfertigten Korrekturen faxen Sie an den Verlag (Fax: +43 1 531 61-399) oder senden Sie eingescannt an die Redakteurin. Mit den von Ihnen angeführten Änderungen ist die Fahne imprimiert (zum Druck freigegeben). Bitte senden Sie die Fahne vollständig zurück und nicht nur die Seiten, auf denen Sie Ausbesserungen vorgenommen haben. Der Umfang der Korrekturen sollte sich auf Rechtschreibfehler und Einschübe von einigen Zeilen beschränken.
Bei Änderungen in den Fußnoten wird der Fußnotenapparat im Verlag korrigiert. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie vielleicht innerhalb der Fußnoten Verweise gesetzt haben, die ebenfalls von den Änderungen betroffen sind. Diese Korrekturen nehmen Sie bitte selbst vor.
Werknutzungserklärung
Gleichzeitig mit der Fahne bekommen Sie vom Verlag eine Werknutzungserklärung, die Sie bitte vollständig ausgefüllt an den Verlag zurückschicken. Ohne unterschriebene Werknutzungserklärung kann der Verlag Ihr Manuskript nicht publizieren.
Ihr Beitrag wird neben der Print-Publikation auch in der Rechtsdatenbank (RDB) aufgenommen.
Honorar
In der Werknutzungserklärung geben Sie bitte auch Ihre Bankverbindung an. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, benötigt der Verlag zur Auszahlung Ihre UID-Nummer. Das Honorar wird nach dem Erscheinen der Zeitschrift überwiesen.
Zusendung Autorenexemplar/pdf-Datei
Nach dem Erscheinen der Zeitschrift erhalten Sie Ihr Autorenexemplarmit der Post. Falls Sie eine pdf-Datei Ihres Beitrags für Ihre eigene, nicht gewerbliche Homepage benötigen, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse auf der Werknutzungserklärung bekannt. Der Verlag schickt Ihnen zusätzlich eine E-Mail mit der pdf-Datei.